Ausbildungsnachweis elektronisch oder schriftlich führen
Gast-Blog von Rechtsanwältin Dr. Carmen Hergenröder
Seit 2017 ist der Ausbildungsnachweis für alle Ausbildungsberufe Pflicht. Im Ausbildungsvertrag vereinbaren die Vertragsparteien, ob der Ausbildungsnachweis elektronisch oder schriftlich geführt wird. Mit der Neuregelung wurde also eine Dokumentationsform zugelassen, die bei vergleichbarer Validität als niedrigschwelliger und moderner empfunden wird: Alternativ zur schriftlichen Form dürfen die Auszubildenden den Ausbildungsnachweis elektronisch führen (vgl. § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG).
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