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Update: Corona-Ausbildungsprämien nachgebessert!

©MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Gast Blog von Prof. Dr. Ralf Jahn

Die duale Berufsausbildung als Alternative zum Hochschulstudium hat ein einen ungebrochen hohen Stellenwert. Insbesondere die Unternehmen haben vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen und rückläufigen Schulabgängerzahlen ein verständliches Interesse, (frühzeitig) für Nachwuchs im eigenen Unternehmen zur Fachkräftesicherung zu sorgen. Allerdings sind gerade im letzten Jahr die Eintragungen an neuen Ausbildungsverhältnissen bei den Wirtschaftskammern deutlich im zweistelligen Bereich eingebrochen. Das hat auch zu tun mit der Sorge der Unternehmen um die finanzielle Zukunft des eigenen Unternehmens in schweren Corona-Zeiten und der damit verbundenen Zurückhaltung zusätzliches (Ausbildungs-)Personal einzustellen. Der Bund hat hierauf in der Corona-Krise mit dem Programm “Ausbildungsplätze sichern” schon im Frühsommer 2020 reagiert: Anfang August 2020 ist eine erste Förderrichtlinie in Kraft getreten. Sie sieht für Betriebe mit maximal 249 Beschäftigten Ausbildungsprämien vor, wenn diese ihr Ausbildungsengagement beibehalten oder steigern. Zudem sind ein Zuschuss zur Verhinderung von Kurzarbeit in der Ausbildung sowie eine Prämie für die Übernahme von Azubis aus insolventen Betrieben möglich. Eine zweite Richtlinie zur Förderung von Verbundausbildung wurde vom BMAS Ende Oktober 2020 veröffentlicht.

Verhaltene Nachfrage der Unternehmen

Nach einer Zwischenbilanz der Bundesagentur für Arbeit haben aber die Unternehmen das Programm bislang nur zögerlich in Anspruch genommen. Von August bis November 2020 wurden insgesamt 20.300 Anträge positiv entschieden. Auch Rückmeldungen von Betrieben an die IHKs zeigen, dass zwar grundsätzliches Interesse an den Prämien besteht, viele Unternehmen aber den Aufwand bei der Beantragung scheuen oder die Förderbedingungen zum Teil als zu restriktiv empfinden.

Bund bessert Ausbildungsprogramme nach

Auf diese Zurückhaltung hat die Bundesregierung im Spätherbst abermals reagiert und die Programme nachgebessert.

  • Ausbildungsbetriebe werden künftig mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie zwischen April und Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 % oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 % gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 % in April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr).
  • Die Durchführung von Kurzarbeit wird auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt (bislang galt das nur für das erste Halbjahr 2020).
  • Ausbildungen, die vom 24.6.2020 bis zum 31.7.2020 begonnen haben, werden in die Ausbildungsprämien einbezogen (bisheriger Stichtag war der 1. August).
  • Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert (zuvor waren sie nur bis einschließlich Dezember 2020 vorgesehen).
  • Die Übernahme von Azubis, deren Ausbildungsstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verloren gegangen ist, wird künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert (bisher galt das nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten). Und: Solche Übernahmen werden (statt wie bislang vorgesehen bis zum 31.12.2020) bis zum 30.6.2021 gefördert.

Die Änderungen gelten rückwirkend. Anträge auf Förderungen können innerhalb von drei Monaten auch für schon bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, für die eine Förderung bisher nicht möglich war.

Bewertung der Praxisauswirkungen

Das nachgebesserte Ausbildungsprämien-Programm wird sich viele Unternehmen zusätzlich bewegen, in Ausbildung zu investieren. Ordnungspolitisch bleibt dennoch fragwürdig, ob die Unternehmen diesen finanziellen Anreiz wirklich brauchen; „nur“ wegen einer Ausbildungsprämie wird kaum ein Unternehmen zusätzlich einen Auszubildenden neu einstellen. So betrachtet führt das Prämienprogramm in vielen Fällen nur zu Mitnahmeeffekten. Rückmeldungen aus den Ausbildungsunternehmen belegen aber: Das größte  Hemmnis bei diesem Prämienprogramm ist das bürokratiebelastete Antragsverfahren. Die Erfahrungen der Kammern zeigen, dass Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern in das Programm einbezogen werden müssten (bislang sind es nur Unternehmen bis 249 Mitarbeiter). Ferner wünschen sich die Unternehmen die Förderung der Verbundausbildung auch für kürzere Zeiträume als die aktuell vorausgesetzten sechs Monate. Und schließlich plädieren die Unternehmen in allen Programmlinien für ein weniger aufwendiges und am besten onlinebasiertes Antragsverfahren. Hieran sollte der Bund jetzt noch arbeiten, will er sein Ausbildungsprogramm erfolgreich gestalten.

Veröffentlicht am 13.1.2021.

Quellen:

Update Corona-Ausbildungsprämienprogramm: Bundesagentur gibt Vollgas! – NWB Experten Blog (nwb-experten-blog.de).

Bundeskabinett beschließt Ausbildungsprämien – NWB Experten Blog (nwb-experten-blog.de)

Bundesregierung entwickelt Prämienprogramm für Ausbildungen weiter (dihk.de)

Autor: Prof. Dr. Ralf Jahn

  • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
  • Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
  • Honorarprofessor an der Universität Würzburg

Weitere Beiträge von Prof. Dr. Jahn finden Sie im NWB Experten-Blog.

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