Schlüsselqualifikationen sind kein pädagogischer Luxus
Warum soziale und persönliche Kompetenzen für eine erfolgreiche Ausbildung unverzichtbar sind


Die Suche nach qualifizierten Nachwuchskräften bleibt eine Herausforderung. Es geht ums Finden und Binden. Wer im Wettbewerb um die jungen Generationen bestehen will, muss ihre Erwartungen kennen, und möglichst erfüllen. Die Studie „Azubi-Recruiting Trends 2025“ liefert Ihnen wichtige Impulse, wie Sie Ihre Ausbildung modern und attraktiv gestalten können.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 berechnet. Die Veröffentlichung der neuen Sätze durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist am 10. Oktober im Bundesgesetzblatt erfolgt.

Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen:
Deutschlands größte doppelperspektivische Studie zur dualen Ausbildung zeigt Trendwende am Ausbildungsmarkt sowie Defizite in den Prozessen. Erstmals seit über zehn Jahren bricht der Azubi-Kandidatenmarkt ein: Nur noch 41,7 % der Bewerbenden erhalten mehrere Ausbildungsangebote – so wenig wie zuletzt 2014. Das ist das Ergebnis der Studie Azubi-Recruiting Trends 2025 von u-form Testsysteme.

Die Situation könnten Ausbildungsbetriebe eigentlich für sich nutzen, doch stehen dem Defizite in den Recruiting- und Auswahlprozessen im Weg. Welche unnötigen Hürden im Auswahlverfahren Sie vermeiden können, lesen Sie hier. weiterlesen
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2025 berechnet. Die Veröffentlichung der neuen Sätze durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesgesetzblatt ist mittlerweile erfolgt.

Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen: