Neue BIBB-Zahlen zeigen deutliche Anstiege – wichtig für Betriebe und Ausbilder:innen
Wie stark stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2025? Die aktuellen BIBB-Daten zeigen ein deutliches Plus von 6,7 %. Viele Betriebe und Ausbildende fragen sich nun: Was bedeuten steigende Azubi-Vergütungen für uns ganz konkret?
Wir fassen die wichtigsten Ergebnisse der aktuellen BIBB-Pressemitteilung für Sie zusammen und zeigen, was diese aktuelle Entwicklung konkret für Ihre Ausbildungsarbeit bedeutet.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 berechnet. Die Veröffentlichung der neuen Sätze durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist am 10. Oktober im Bundesgesetzblatt erfolgt.
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen:
Grundsätzlich gilt ein Kündigungsverbot gegenüber schwangeren Arbeitnehmerinnen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Ob ein Ausbildungsvertrag auch schon vor Beginn der Ausbildung und trotz Schwangerschaft der neuen Auszubildenden gekündigt werden darf, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt ist oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt worden ist (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG). Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob dieses Kündigungsverbot auch greift, wenn die Beschäftigung noch nicht aufgenommen worden ist. weiterlesen
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2025 berechnet. Die Veröffentlichung der neuen Sätze durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesgesetzblatt ist mittlerweile erfolgt.
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen:
Die Änderungen durch Artikel 1 des neuen Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) sind seit dem 01.08.2024 in Kraft. Das Gesetz stellt die mobile Ausbildung und die Digitalisierung in der dualen Ausbildung in den Vordergrund, die berufliche Bildung wird weiter digitalisiert und entbürokratisiert. Außerdem können Personen ohne Berufsabschluss ihre im Arbeitsleben erworbenen Fähigkeiten anerkennen und Menschen mit Behinderungen ihre individuelle berufliche Handlungsfähigkeit feststellen und bescheinigen lassen. Das neue Gesetz führt auch zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) – die wichtigsten Änderungen und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.