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Berufswechselkündigung durch Auszubildenden

Berufswechselkündigung durch Auszubildenden

Auszubildende können das Ausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Warum auch eine längere Kündigungsfrist rechtens sein kann, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

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Neues Gütesiegel für die Pflegeausbildung

Pflegeausbildung
@Fotolia_94534757

Bei der Ausbildung in Pflegeberufen ist ein neues Gütesiegel an den Start gegangen. Es soll Pflegeschulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dabei unterstützen, ihre Ausbildung zu verbessern, um bei jungen Menschen attraktiver zu werden. Zu den ersten zertifizierten Einrichtungen gehören das Katholische Klinikum Koblenz-Montabaur und die St. Augustinus Gruppe aus Neuss.

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