Mindestausbildungsvergütung steigt im Jahr 2026
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 berechnet. Die Veröffentlichung der neuen Sätze durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist am 10. Oktober im Bundesgesetzblatt erfolgt.

Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen: