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Neue Bezeichnungen für Berufsabschlüsse stiften Verwirrung

Umbenennung Berufsabschlüsse
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Die Gesetzesnovelle zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) findet bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wenig Beifall, was die Umbenennung der beruflichen Abschlüsse betrifft. Das Bundeskabinett hatte zuvor dem Vorschlag von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) zur Gesetzesnovelle zugestimmt, welche u. a. auch die Mindestvergütung für Azubis beinhaltet.

Neue Namen für drei Fortbildungsstufen

Der HRK-Präsident, André Alt, kritisiert: “Die geplanten neuen Bezeichnungen für berufliche Abschlüsse dürfen so nicht stehenbleiben”. Der Beschluss sieht vor, dass Abschlüsse in drei Fortbildungsstufen den erworbenen Qualifikationen entsprechend neu bezeichnet werden. Konkret bedeutet das: mit der ersten Fortbildungsstufe gilt die Bezeichnung “Geprüfter Berufsspezialist”, also z. B. “Geprüfter Berufsspezialist für Servicetechnik”.

Abschlüsse sollen international vergleichbar werden

Die zweite Fortbildungsstufe heißt dann “Bachelor Professional”, entsprechend dem bisherigen “Meister”. Das gelte auch für nicht handwerkliche Berufe, so z. B. für den “Bachelor Professional in Prozessmanagement”. Die dritte Stufe heißt “Master Professional”, also z. B. “Master Professional in Betriebswirtschaft” für den Betriebswirt. Hinter den Änderungen steht der Wunsch, die Abschlüsse international vergleichbar, die Berufe insgesamt attraktiver und mit den Hochschulabschlüssen “gleichwertiger” zu machen.

Nachahmung hochschulischer Abschlüsse?

Das sieht die HRK anders: Die neuen Bezeichnungen seien verwirrend, denn sie erklären nicht mehr eindeutig, welcher Abschluss erworben wurde und ahmen die hochschulischen Abschlussbezeichnungen nur nach. Alt fordert, die Novelle entsprechend zu überarbeiten. Diese soll, ebenso wie die Mindestvergütung für Azubis, ab 2020 in Kraft treten.

Quelle: www.spiegel.de vom 15.05.19.

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