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Berufsschule und Arbeitszeit – das müssen Sie wissen

berufsschule arbeitszeit

Bitte berücksichtigen: Hier gibt es seit dem 01.01.2020 Änderungen, die Inhalte in diesem Beitrag sind nicht mehr in allen Teilen aktuell! Mehr zum Thema

Immer wieder gibt es offene Fragen, wie die Zeit, die Azubis in der Berufsschule verbringen, mit der betrieblichen Arbeitszeit verrechnet werden soll. Was ist mit Pausen oder den Wegen zwischen Schule und Betriebsstätte?

Muss ich meinen Azubi für die Berufsschule freistellen?

Der Besuch der Berufsschule hat Vorrang, d. h. Sie dürfen Ihre Azubis während der Unterrichts- oder Prüfungszeiten nicht im Betrieb einsetzen. Das gilt nur, wenn diese in die Arbeitszeit fallen.

Muss ich meinen Azubi für die Schulzeit bezahlen?

Ja, laut §19 BBiG muss das Azubigehalt auch bezahlt werden, wenn diese nicht im Betrieb, sondern in der Berufsschule oder bei Prüfungen sind. Ebenso gilt das für Zeiten, in denen Nachhilfe, Vorbereitungslehrgänge für die Prüfungen oder Schulveranstaltungen stattfinden.

Was ist mit Pausen oder Schulweg?

Sowohl minder- als auch volljährige Azubis können die Pausen während der Schulzeit als auch den Schulweg auf ihre Arbeitszeit anrechnen. [Anm. wirAUSBILDER-Redaktion: Zum korrekten Sachverhalt lesen Sie die Ausführungen von Frau Rechtsanwältin Dr. Hergenröder in wirAUSBILDER Antworten Online “Was müssen Sie im Hinblick auf die Arbeitszeit Auszubildender beachten”?]

Was ist bei der Arbeitszeit bei volljährigen Azubis zu berücksichtigen?

Verbringt Ihr volljähriger Auszubildender mehr als acht Stunden in der Schule, inklusive Schulweg und Pausen, so können trotzdem nur maximal acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Prinzipiell können volljährige Azubis nach jedem Schulbesuch noch im Betrieb eingesetzt werden, solange die Schulzeit mit Pausen und Weg plus die anschließende Arbeitszeit nicht länger als acht Stunden dauern.

Beispiel: Ihr Azubi besucht von 8.00 Uhr bis 12.15 Uhr die Berufsschule, also insgesamt 4 Stunden und 15 Minuten. Für den Weg hin und zurück zur Schule benötigt er eine halbe Stunde. Insgesamt lassen sich also 4 Stunden und 45 Minuten auf die Arbeitszeit anrechnen, so dass er anschließend noch 3 Stunden und 15 Minuten arbeiten muss.

Auch volljährige Azubis dürfen nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Während eines halben Jahres oder innerhalb von 24 Wochen darf also eine Durchschnittsarbeitszeit von acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

Und was gilt dann für minderjährige Auszubildende?

Wenn ein Berufsschultag mindestens fünf mal 45 Minuten Unterricht enthält, kann dieser einmal pro Woche mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Der zweite Schultag muss dann wieder mit Arbeitszeit im Betrieb aufgefüllt werden, bis acht Stunden erreicht sind. Gibt es mehr als zwei Schultage pro Woche, entscheiden Sie, an welchem Tag Ihr Azubi nicht nach der Schule zur Arbeit erscheinen muss.

Wenn es nicht sinnvoll ist, die Azubis nur für wenige Stunden nach der Schule im Unternehmen einzusetzen, lassen sich die “Fehlstunden” auch über Arbeitszeitkonten oder -verschiebungen ausgleichen. Bei Blockunterricht kann eine Woche mit mindestens 25 (Zeit-)Stunden an fünf Tagen beim noch minderjährigen Azubi mit 40 Arbeitsstunden angerechnet werden. Überstunden können aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur bedingt abgeleistet werden: Hier beträgt die maximale Arbeitszeit für Azubis unter 18 Jahren acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche.

Quelle: Deutsche HandwerksZeitung vom 19.01.2017.

Kommentare

Anna
Antworten

Hallo!
Ich bin 22 jahre alt und im 3.Lehrjahr.
Ich habe 2x die Woche Berufsschulunterricht.
Dienstags jeweils 8 Stunden und Donnerstags immer 6 Stunden. Donnerstags muss ich immer in den Betrieb. Jedoch fängt die Schule um 7:45 Uhr an und endet um 13:10. Danach fahre ich ca.40-50 min. Zum Betrieb und muss dann noch ohne Pause bis 17:15 arbeiten und bekomme es auch nicht als Überstunden angerechnet.
Ist das so rechtens und kann ich da was gegen tun?

Team wirAUSBILDER (MO)
Antworten

Hallo, der Weg zur und zurück von der Berufsschule wird nicht (mehr) als Arbeits-/Ausbildungszeit gerechnet, nur Unterrichtsstunden plus die Pausen in der Schule werden angerechnet. In Ihrem Fall würden die Berufsschulzeit plus die danach im Betrieb verbrachte Ausbildungszeit angerechnet. Geregelt ist dies in § 15 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz: https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/. Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg weiterhin bei der Ausbildung wünscht das wirAUSBILDER-Team!

Andreas
Antworten

Hallo,
mein Sohn hat einmal die Woche Berufsschule. Sie beginnt um 9.30 Uhr. Er hat fünf Schulstunden.
Muss er vor der Schule noch zum arbeiten gehen?

Team wirAUSBILDER (MO)
Antworten

Hallo Andreas, wenn die Berufsschule vor 9 Uhr beginnt, dürfen Auszubildende vor der Schule nicht im Betrieb beschäftigt werden. Geregelt ist dies in § 15 Abs. 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/) und in § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136735_9/). Die Berufsschulzeit wird dabei inklusive Pausen, jedoch ohne die Wegezeiten, auf die Ausbildungszeit angerechnet (siehe § 15 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/).

Da in Ihrem Fall die Schule erst um 09:30 beginnt, dürfte der Azubi vor der Schule im Betrieb beschäftigt werden. Fragen Sie bitte auch bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viele Grüße, Ihr wirAUSBILDER-Team!

Denis Nuhiji
Antworten

Schönen Abend,
mein Freund(17 Jahre) besucht seid Anfang dieses Schuljahres die Berufsschule und hat davor mit einer örtlichen Ausbildung begonnen. Die Berufschule besucht er zweimal die Woche je 4 Stunden, plus 4 Stunden Arbeit im Betrieb. Hin-/Zurückweg nicht mitberechnet. Wie sieht es mit der Gesetzlage aus und mit den Zeiten in der Wochen ?

Team wirAUSBILDER (MO)
Antworten

Hallo, die Berufsschulzeit wird inklusive Pausen, jedoch ohne die Wegezeiten, auf die Ausbildungszeit angerechnet (siehe § 15 Abs. 2 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/). Dabei dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden (siehe https://datenbank.nwb.de/Dokument/136735_8/).

Viele Grüße, Ihr wirAUSBILDER-Team!

Samet Parlak
Antworten

Hallo,
Ich hätte da eine kleine?
Ich habe jeden Donnerstag Schule und jede zweite Woche zweimal. In der Woche wo ich nur einmal Schule habe, muss ich bis 15 Uhr in der schule bleiben.
In der Woche wo ich zweimal Schule habe, muss ich an dem Donnerstag nur bis 13 Uhr und den freitsg ganz normal wieder bis 15 Uhr.

Meine Anfahrt dauert ca. 15 min und zurück genau so.

Muss ich an dem Donnerstsg arbeiten gehen, wo ich nur bis 13 Uhr Schule habe?

Team wirAUSBILDER (MO)
Antworten

Hallo Samet Parlak, falls für Sie zweimal pro Woche mindestens 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten stattfinden, dürfen Auszubildende an EINEM der beiden Tage nach der Schule nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden – im Umkehrschluss heißt das, dass sie am zweiten Berufsschultag noch beschäftigt werden dürfen. Geregelt ist dies in § 15 Berufsbildungsgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/) und in §§ 8 und 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136735_9/). Jugendliche dürfen dabei nicht mehr als durchschnittlich 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
Die Berufsschulzeit wird dabei inklusive Pausen, jedoch ohne die Wegezeiten, auf die Ausbildungszeit angerechnet (siehe § 15 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/).

Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viele Grüße, Ihr wirAUSBILDER-Team!

Daniela Raschke
Antworten

Hallo
Mein Sohn ist 17 Jahre und befindet sich im ersten Ausbildungsjahr.
Er hat an 2 Tagen Berufsschule.
Ein Tag mit 8 Stunden Unterricht und am 2.Tag -6 Unterrichtsstunden. Von Schule bis zum Betrieb hat er eine Fahrzeit von etwas über einer Stunde.
Muss er an diesem Tag wirklich noch in den Betrieb?

Team wirAUSBILDER (MO)
Antworten

Hallo, wenn zweimal pro Woche mindestens 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten stattfinden, dürfen Auszubildende an EINEM der beiden Tage nach der Schule nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden – im Umkehrschluss heißt das, dass sie am zweiten Berufsschultag noch beschäftigt werden dürfen. Geregelt ist dies in § 15 Berufsbildungsgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/) und in §§ 8 und 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136735_9/). Jugendliche dürfen dabei nicht mehr als durchschnittlich 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
Außerdem gilt, wenn die Berufsschule vor 9 Uhr beginnt, dürfen Auszubildende vor der Schule nicht im Betrieb beschäftigt werden. Geregelt ist dies in § 15 Abs. 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/) und in § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136735_9/). Die Berufsschulzeit wird dabei inklusive Pausen, jedoch ohne die Wegezeiten, auf die Ausbildungszeit angerechnet (siehe § 15 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/).

Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viele Grüße, Ihr wirAUSBILDER-Team!

Katja Fischer
Antworten

Hallo! Wir als Eltern haben eine Frage bezüglich der Anrechnung der Zeit für die Berufsschultage. Er ist 20Jahre.
Unser Sohn muss eine Berufsschule besuchen, die nicht in unserer Stadt ist. Der Ausbildungsbetrieb möchte es so.
Er ist am ersten Tag von 6.00 -17.00 Uhr mit Fahrt unterwegs am zweiten Tag von 8.00 -16.00Uhr. Wieviel Zeit sollte angerechnet werden für diese beiden Tage?
Mit freundlichen Grüßen

Team wirAUSBILDER (MO)
Antworten

Hallo, die Berufsschulzeit wird inklusive Pausen, jedoch ohne die Wegezeiten, auf die Ausbildungszeit angerechnet (siehe § 15 Abs. 2 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/). Wenn beide Berufsschultage mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten stattfinden, ist einer der Berufsschultage mit der durchschnittlichen, täglichen Ausbildungszeit anzurechnen (siehe § 15 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/).

Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viele Grüße, Ihr wirAUSBILDER-Team!

Anonym
Antworten

Hi
Ich bin 21 also volljährig
Ich habe montags von 8.00 Uhr bis 13.05 Uhr Schule und mittwochs von 12.20 Uhr bis 15.45 Uhr
Mittwochs ist mir klar da muss ich vorher arbeiten gehen
Aber jetzt ist das so, dass ich montags nach der Schule zwei Stunden noch arbeiten soll (eine Stunde von Schule bis zur Praxis)
Weil der Personalmanager sagt dass es ja unfair gegenüber den anderen Angestellten ist wenn wir 2 h geschenkt bekommen. Mit mir sind 5 andere Azubis betroffen.
Ist das gesetzlich richtig?

Lg

Team wirAUSBILDER (MO)
Antworten

Hallo, die Berufsschulzeit wird inklusive Pausen, jedoch ohne die Wegezeiten, auf die Ausbildungszeit angerechnet (siehe § 15 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/) – in Ihrem Fall also rund 5 Stunden. Haben Sie Gleitzeit im Betrieb? Dann könnten Sie vorschlagen, dass Sie als Ausgleich, wenn Sie montags nach der Schule nicht in den Betrieb kommen würden, die 2 Stunden an einem oder mehreren anderen Wochentagen abarbeiten.

Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg für Ihre weitere Ausbildung wünscht Ihr wirAUSBILDER-Team!

Anonym
Antworten

Hallo, ich muss Dienstag von 7:55-12:55 in die Berufsschule und Donnerstag von 7:55-16 Uhr
Mein Ausbilder meinte ich muss dann am Dienstag noch 3 Stunden Arbeit ist das richtig ?
Weil ich dachte der erste Schultag wird als 8h gerechnet und der 2. sind 7h

Team wirAUSBILDER (MO)
Antworten

Hallo, wenn – wie in Ihrem Fall – zweimal pro Woche mindestens 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten stattfinden, dürfen Auszubildende an EINEM der beiden Tage nach der Schule nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden – im Umkehrschluss heißt das, dass sie an einem zweiten Berufsschultag noch beschäftigt werden dürfen. Es ist also in Ordnung, dass Sie dienstags nach der Berufsschule noch arbeiten. Geregelt ist dies in § 15 Berufsbildungsgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/) und in §§ 8 und 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136735_9/). Jugendliche dürfen dabei nicht mehr als durchschnittlich 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
Die Berufsschulzeit wird dabei inklusive Pausen, jedoch ohne die Wegezeiten, auf die Ausbildungszeit angerechnet (siehe § 15 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/).

Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viele Grüße, Ihr wirAUSBILDER-Team!

Marcel
Antworten

Hallo
Ich bin 17 und mach grad meine Ausbildung ich hab 2 mal in der Woche Schule also Dienstag von 7:35-15:00 und Freitag von 11:15-15:55 Dienstags muss ich nicht zur Arbeit aber Freitags muss ich laut mein Auszubildenden muss ich Freitags noch in den Betrieb?

Team wirAUSBILDER (MO)
Antworten

Hallo, wenn zweimal pro Woche mindestens 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten stattfinden, dürfen Auszubildende an EINEM der beiden Tage nach der Schule nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden – im Umkehrschluss heißt das, dass sie am zweiten Berufsschultag noch beschäftigt werden dürfen. Geregelt ist dies in § 15 Berufsbildungsgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/) und in §§ 8 und 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136735_9/). Jugendliche dürfen dabei nicht mehr als durchschnittlich 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg für Ihre weitere Ausbildung wünscht das wirAUSBILDER-Team!

Zübi
Antworten

Meine Frau macht eine Ausbildung als ZFA,
Sie hat Mittwochs um 13:15 uhr Schule bis 16:30 uhr, davor ist Sie von 7:50 uhr bis 12 uhr im Betrieb. Muss Sie nochmal nach der Schule
İn den Betrieb arbeiten ?

Maya
Antworten

Hallo,

hat der Auszubildende beispielsweise eine monatliche Schule, von Mo bis Fr von 08:00 bis 15:30 Uhr. Hat der Arbeitgeber das Recht, vom Auszubildenden Wochenendarbeit (Sa und So) zu verlangen? Können Sie einen Link zum Artikel bereitstellen? Vielen Dank

LG

Kreymborg
Antworten

Hallo,
unser Azubi hat Blockunterricht. An einem Tag in der Woche fällt nun die Schule aus. Er ist noch Minderjährig. Darf er zur Arbeit kommen.

Gruß Christien Kreymborg

Janine
Antworten

Hallo,
meine Tochter (16 Jahre) hat ihre Ausbildung am 01.08.2021 als Zahnmedizinische Fachangestellte begonnen. Sie hat 2 Tage die Woche Schule. Mittwochs von 8.15 – 15.15 Uhr, hier fährt sie um 6.50 Uhr mit dem Zug los und ist wieder zu Hause um 17:05 Uhr zu Hause. Freitags hat sie von 8.15 – 13.15 UHr Schule, fährt auch frühs um 6.50 Uhr los und ist um 15:05 Uhr zu Hause. Wie werden diese Zeiten auf die Arbeitszeit angerechnet? Sie soll freitags dann nochmal auf Arbeit kommen. Ist das richtig?

Maike Ortmann
Antworten

Hallo, der Weg zur Berufsschule wird nicht (mehr) als Arbeits-/Ausbildungszeit gerechnet, nur die Pausen in der Schule werden angerechnet. Wenn zweimal pro Woche mindestens 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten stattfinden, dürfen Auszubildende an einem der beiden Tage nach der Schule nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden. Geregelt ist dies in § 15 Berufsbildungsgesetz: https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg weiterhin bei der Ausbildung wünscht das wirAUSBILDER-Team!

Philipp
Antworten

Ich habe eine Frage
Mein Sohn ist Azubi im 3. Lehrjahr.
Die Berufsschule findet im Blockunterricht statt.
Er hat täglich mehr als 5Stunden Unterricht .
Darf er an den Wochenenden zwischen den Berufsschulwochen ( jetzt sind es 3) am Wochenende im Betrieb eingesetzt werden?
MfG

Maike Ortmann
Antworten

Hallo, in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen wird die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit angerechnet. Zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen sind bis zu zwei Stunden wöchentlich zulässig. Geregelt ist dies in § 15 Berufsbildungsgesetz: https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg weiterhin bei der Ausbildung wünscht das wirAUSBILDER-Team!

Kathi
Antworten

Hallo Liebe Helfer,

Ich bin jetzt im 3 Ausbildungsjahr und habe jetzt nur noch 1 Tag Schule/Woche.
Ich bin an diesem Tag von 8 – 14:15 in der Schule. Laut meinem Vertrag habe ich 8 h Arbeitszeit.
Bin ich dadurch verpflichtet noch 1,75 h in den Betrieb zu fahren?

Liebe Grüße
Katharina

Linda
Antworten

Hallo liebes Ausbilder Team,
ich bin schon volljährig und mache meine zweite Ausbildung. Meine Berufschulzeit ist montags a 8 Schulstunden und Mittwochs a 5 Schulstunden.
Am Montag fällt schon mal die Mittagschule aus, was eine Arbeitszeit von 7.50 Uhr bis 12.50 Uhr ist.
Hinzu kommt noch die Fahrzeit in den Betrieb von 25 Minuten. Heißt also ich müsste bei Ausfall der Mittagschule noch 2 Stunden 35 Minuten arbeiten gehen wenn mein Chef das verlangt oder?

Liebe Grüße Linda

Team wirAUSBILDER (MO)
Antworten

Hallo Linda, die Berufsschulzeit wird inklusive Pausen, jedoch ohne die Wegezeiten/Fahrtzeiten, auf die Ausbildungszeit angerechnet (siehe § 15 (2) Berufsbildungsgesetz https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/). Je nachdem, wie lange Ihr Schulunterricht dauert, dürfen Sie danach noch im Betrieb beschäftigt werden.

Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viele Grüße, Ihr wirAUSBILDER-Team!

Alexander
Antworten

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich bin über 18 und mache eine Ausbildung. Ich habe 2 Tage in der Woche Schule (an beiden Tagen mehr als 5 Schulstunden). Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich eine soll Zeit von 36 Stunden in der Woche, sprich 7,20 Arbeitsstunden pro Tag.

Ich habe allerdings an Schultag 1 schon 7,25 erreicht. Heißt das, das ich an Schultag Nummer 2, an dem ich ca 5 Arbeitsstunden habe, die volle Zeit angerechnet bekomme laut Gesetz vom 01.01.2020?

Danke für die Hilfe
Mfg

Anne-Katrin Heine
Antworten

Hallo Alexander,
das ist (auch) abhängig von verschiedenen Dingen, z. B. Alter des Auszubildenden, Branche, Ausbildungsberuf etc.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu pauschal keine Antwort geben können.
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der örtlichen Industrie- und Handwerkskammer (IHK) nach.
Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg weiterhin bei der Ausbildung wünscht das wirAUSBILDER-Team!

Elena
Antworten

Hallo,

meine Freundin ist volljährig und macht eine Ausbildung als Restaurantfachfrau. Jetzt meine Frage: Sie soll von mittags 16:00 Uhr bis Nachts 01:00 Uhr arbeiten, hat aber den Tag darauf Berufsschule. Ist das erlaubt?

Liebe Grüße und danke schonmal für die Antwort

Anne-Katrin Heine
Antworten

Hallo,
das ist (auch) abhängig von verschiedenen Dingen, z. B. Alter des Auszubildenden, Branche, Ausbildungsberuf etc.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu pauschal keine Antwort geben können.
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der örtlichen Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Dehoga nach.
Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg weiterhin bei der Ausbildung wünscht das wirAUSBILDER-Team!

Richard
Antworten

Hallo,

ich bin Volljähriger Azubi.

In der Woche besuche ich 2 mal den Unterricht á +5 Stunden und werde sachgemäß auch einen festgelegten Schultag freigestellt. Nun gibt es aber einen Haken, am ersten Schultag habe ich um 8:15 Schule aber soll laut Arbeitsplan schon um 7:30 anfangen um mit den anderen um 16:30 Feierabend machen zu können. Ich komme nun immer gegen 14:15 nach der Schule an, aber muss die 45 Minuten die ich später Schulbeginn hab als regulär Arbeitsanfang länger arbeiten, weil mir diese sonst als Minusstunden angerechnet werden.

Dann hätte Ich die zweite Frage und zwar musste ich ein halbes Jahr lang nach jedem Schultag trotz 2x die Woche Schule á +5 Std. zur Arbeit erscheinen. Wir konnten das mühsam mit vielen Zeilen des Arbeitsgesetzes schließendlich klären, dass ich standardgemäß den zweiten Schultag freigestellt wurde, aber ich habe die geleisteten Arbeitsstunden nach dem Schultag nie in Freizeitausglech bzw. Lohn ausgeglichen bekommen. Habe ich hier einen Anspruch? Wir haben ein Gleitzeitsystem.

Wenn möglich können Sie hierzu Auszüge aus dem Gesetz nennen?

Vielen Dank!

Team wirAUSBILDER (MO)
Antworten

Hallo, wenn die Berufsschule vor 9 Uhr beginnt, dürfen Sie vor der Schule nicht im Betrieb beschäftigt werden. Geregelt ist dies in § 15 Abs. 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/) und in § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (https://datenbank.nwb.de/Dokument/136735_9/). Die Berufsschulzeit wird dabei inklusive Pausen, jedoch ohne die Wegezeiten, auf Ihre Ausbildungszeit angerechnet (siehe § 15 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz https://datenbank.nwb.de/Dokument/136712_15/).
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der zuständigen Kammer nach. Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg für Ihre weitere Ausbildung wünscht das wirAUSBILDER-Team!

Jenica
Antworten

Hallo,
ich bin 20 Jahre alt und mache eine Ausbildung im Verkauf. Meine Arbeitszeiten sind immer von 9:30-18:30. Dienstag und Donnerstag habe ich Schule von 7:40-12:45. Mein Betrieb rechnet mir nur 5 stunden an und sagt zu mir das mein Freiertag die 2 halben tage nach der schule sind, somit arbeite ich von Monatg bis Samstag, wenn wir personalmangel haben, was ziemlich oft der Fall ist muss ich direkt nach der schule kommen, bekommen dann aber keinen anderen tag frei sondern man sagt das der Plan schon fertig geschrieben ist und ich ja dafür nächste Woche Dienstag und Donnerstag mittag ja frei hab und ich darf keine Pause machen sie sagen das meine Pause der weg von der Schule zum Betrieb ist und ich muss nicht die differenz arbeiten zu meinem stunden soindern ich muss bis zum schluss bleiben. in meinem Vertrag steht drin das ich 8std am Tag muss aber dafür nur 37.5 die woche. Dazu waren wir in Kurzebeit von 18.märz bis 20.4.2020, ich als azubi habe auch kurzarbeitsgeld bekommen, ich musste ab und an zum arbeiten kommen, die stunden wurden mir aber nicht angerechtet und ich war laut meiner stundenübertragung nur bis zum 13.4.2020 in kurzarbeit, habe aber trotzdem ende des monats kurzarbeites geld bekommen. Ich muss dazu sagen ich habe meine Ausbildung am 8.4.2019 angefangen und wäre jetzt Laut der IHK im 2. Lehrjahr habe aber auch kein 2. Lehrjahrsgeld bekommen. Kann man mir da bitte weiter helfen ich glaube nicht dass das Erlaubt ist was Mein Betrieb da macht. Ich wäre sehr dankbar wenn man mir helfen kann.

Tanja
Antworten

Meine tochter20,Macher eine Ausbildung zur speditionskauffrau,mit 40 Stunden. Jetzt muss sie laut Ausbilder,täglich von 8 bis 17.25 Uhr arbeiten. Donnerstags nach der Berufsschule hat sie um 13.20 Uhr aus und soll dann nach vier Stunden zurück in den Betrieb zum internen Unterricht kommen,was vorher anders besprochen wurde. Zur Schule fährt sie 40 Minuten und von da aus,nochma 30 Minuten zum Betrieb. Ich kann mir nicht vorstellen,dass das richtig ist.

Anne-Katrin Heine
Antworten

Hallo,
das ist (auch) abhängig von verschiedenen Dingen, z. B. Alter des Auszubildenden, Branche, Ausbildungsberuf etc.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu pauschal keine Antwort geben können.
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der örtlichen Industrie- und Handwerkskammer (IHK) nach.
Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg weiterhin bei der Ausbildung wünscht das wirAUSBILDER-Team!

Iman
Antworten

Hallo bin 23 Jahre alt und hab eine Ausbildung als Frisuren angefangen laut Vertrag muss ich 38 Stunden der Woche arbeiten,
Montag hab ich von 7:30-12:40 Schule und Mittwoch 7:30-14:40 Schule. Laut der Rechnung von der Schule und ich arbeite ich in der Woche 41 Stunden der Woche, aber der Betrieb sagt mir das es bei den anders gerechnet wird die Pausen und Schule weg wird nicht mitgerechnet das heißt die rechnen Montag 4,5 Schule und Mittwoch nur 6 Stunden, nach Schule ist Monat 6 und Mittwoch 8 Stunden Schule. Was ist genau richtig ?

Anne-Katrin Heine
Antworten

Hallo,
das ist (auch) abhängig von verschiedenen Dingen, z. B. Alter des Auszubildenden, Branche, Ausbildungsberuf etc.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu pauschal keine Antwort geben können.
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der örtlichen Industrie- und Handwerkskammer (IHK) nach.
Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg weiterhin bei der Ausbildung wünscht das wirAUSBILDER-Team!

Hugo
Antworten

Ich mache eine Ausbildung als Verkäufer 40std die Woche habe ein Mal in der Woche frei und Montag und Freitag Schule von 8-13 Uhr und muss zum betrieb von 16-19 Uhr, und die restliche Tage auch samstags arbeite ich 8 Stunden, ich arbeite Zuviel oder verrechne ich mich

Marius Müller
Antworten

Hallo zusammen,

unter dem ” Was ist mit Pausen oder Schulweg? ” ist ein Fehler. Der Schulweg (Wohnort -> Schule oder umgekehrt) wird nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. Nur falls nach der Schule noch gearbeitet wird, wird die Wegzeit von Schule -> Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet.

Katja Funk
Antworten

Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihren Kommentar.

Zum Sachverhalt hat Frau Rechtsanwältin Dr. Hergenröder in wirAUSBILDER Antworten Online “Was müssen Sie im Hinblick auf die Arbeitszeit Auszubildender beachten”? dies formuliert [Auszug]:
Wegstrecken und Arbeitszeit
Zeiten, die Auszubildende benötigen, um von zuhause in den Ausbildungsbetrieb zu kommen, zählen nicht zur Arbeitszeit. Diese beginnt mit der Aufnahme der Ausbildungstätigkeit. Gleiches gilt nach dem Ende der Ausbildung. Der Nachhauseweg zählt nicht zur Arbeitszeit.

Berufsschule und Arbeitszeit
§ 15 BBiG regelt, dass Ausbildungsbetriebe verpflichtet sind, ihre Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Dies gilt nicht nur für den eigentlichen Berufsschulunterricht, sondern auch für die Pausen sowie die Prüfungen. Auch die Wegzeiten zwischen Berufsschule oder Prüfungsort und dem Ausbildungsbetrieb sowie evtl. notwendige Zeit zum Waschen oder Umkleiden zählt zur Arbeitszeit (BAG, Urteil vom 26.03.2001 – 5 AZR 413/99).

Mit freundlichen Grüßen
Das wirAUSBILDER-Team

Georgios
Antworten

Sehr geehrte Community,

mein Sohn hat am 02.09.2019 seine Ausbildung zum Verkäufer begonnen.

In seinem Vertrag steht eine 40 Stunden Woche

Montag, Mittwoch und Donnerstag arbeitet er von 09:30 bis 19 Uhr mit 1 Std. Pause.

Dienstag hat er Schule 8 Stunden (Schulstunden) Schule und am Freitag 5 Stunden.

Er soll auch jeden Samstag zum Betrieb von 09:30 bis 16:00

Er ist über 18 !

Ist das ganze legitim ?

Ich komme in der Woche auf 39 Stunden ohne den Samstag. Verrechne ich mich ?

Ich bedanke mich jetzt schon für alle Antworten !

Salina Haile
Antworten

Er darf samstags nicht in den Betrieb weil er eine schulische Ausbildung macht und ist für jeden von Montag bis Freitag

Alexander
Antworten

Hallo zusammen,

Die Schule macht einen Ausflug in eine 150 km entfernten Stadt. Der Eintritt wird durch die Schule übernommen, aber den Weg zu der Veranstaltung müssen die Schüler selbst zahlen und eigenverantwortlich und pünktlich um 9:30 vor Ort sein, die Veranstaltung endet um 16:30 Uhr.
Viele Schüler wohnen 160-180 km entfernt vom Treffpunkt und benötigen fast 2 Stunden hin und 2 Stunden zurück.
Die Schule sagte das diese Fahrt keine Schul- oder Arbeitszeit wäre.
Haben Sie recht oder zählt die Zeit doch als Arbeitszeit, da es ja kein normaler Schulweg oder Arbeitsweg ist.

Vielen Dank für die Antwort.

Frape
Antworten

Was ist mit Pausen oder Schulweg?

Sowohl minder- als auch volljährige Azubis KÖNNEN die Pausen während der Schulzeit als auch den Schulweg auf ihre Arbeitszeit anrechnen.

Steckt der Teufel hier im Detail?? Ich lese hieraus, das Pause und Weg angerechnet werden können – also nicht vom Betrieb angerechnet werden müssen!?!!

Lese ich das so richtig?

Schmied
Antworten

Was bedeutet der Satz im Ausbildungsvertrag ,,Die Ausbildung ist keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetz”

Tonimey
Antworten

Hallo, ich bin minderjährig und gehe 2x die Woche zur Berufsschule. Den einen Tag habe ich 9 Schulstunden und somit in Zeitstunden plus Pausen 7,5 Stunden. Den zweiten Schultag habe ich leider nur 6 Stunden und soll danach noch zum Ausbildungsbetrieb, eine halbe Stunde Fahrt entfernt. Ein Berufsschultag wird ja generell mit 8 Stunden angerechnet, aber sollte das nicht der mit den weniger Stunden sein. Ich kann nichts darüber finden, welcher Berufsschultag von den 2 mit 8 Stunden anerkannt werden muss. Kann mir jemand helfen? Danke

Anne-Katrin Heine
Antworten

Hallo,
das ist (auch) abhängig von verschiedenen Dingen, z. B. Alter des Auszubildenden, Branche, Ausbildungsberuf etc.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu pauschal keine Antwort geben können.
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrem Ausbilder oder bei der örtlichen Industrie- und Handwerkskammer (IHK) nach.
Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg weiterhin bei der Ausbildung wünscht das wirAUSBILDER-Team!

Marvin
Antworten

Hallo,
Ich habe mal eine frage ich muss an 2 Tagen in der zur berufsschule
Am diensatg bin ich von 7:50 bis 14:40 ind der schule der schulweg hin und zurück dauert 30 min am mittwoch bin ich von um 7:50 – 13:00 in der schule und muss dannach bis 19:00 im betrieb arbeiten. Ist das so rechtens?

Anne-Katrin Heine
Antworten

Hallo Marvin,
das ist (auch) abhängig von verschiedenen Dingen, z. B. Alter des Auszubildenden, Branche, Ausbildungsberuf etc.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu pauschal keine Antwort geben können.
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrem Ausbilder oder bei der örtlichen Industrie- und Handwerkskammer (IHK) nach.
Dort wird man genau Auskunft zu den Berufschul- und Arbeitszeiten geben können.

Viel Erfolg weiterhin bei der Ausbildung wünscht das wirAUSBILDER-Team!

Tom Schmidt
Antworten

Hallo,

Ich hätte mal eine Frage ich bin 16 Jahre alt und soll 3tage arbeiten gehen und danach gleich 5 Tage in die Berufsschule ohne Pause dazwischen.

Geht das?

Anne-Katrin Heine
Antworten

Hallo!
Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, die Berufsschulzeit zählt dabei als Arbeitszeit inkl. Wege- und Pausenzeiten. Nach der Arbeitszeit müssen Jugendliche mindestens 12 Stunden Freizeit haben.
Bitte informieren Sie sich auch hier:
https://digital.kiehl.de/Dokument/Anzeigen/136735_8/?
https://digital.kiehl.de/Dokument/Anzeigen/136735_9/?
https://digital.kiehl.de/Dokument/Anzeigen/136735_13/?

Sicher kann Ihnen auch Ihr Ausbilder/in, Berufsschullehrer/in oder auch die regionale IHK weiterhelfen.

Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg für Ihre Ausbildung wünscht das

wirAusbilder-Team

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