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Die Sache mit dem Kindergeld

Hand zeigt Geld Münzen
@Nick Freund/fotolia

Viele (potentielle) Azubis haben vor und zu Beginn der Ausbildung Anrecht auf Kindergeld.
Besonders, wenn die Schule zwischen Mai/Juni endet, die Ausbildung jedoch erst im August beginnt, wird hier eine Lücke befürchtet.
Doch diese Sorge ist meist unbegründet.

Informieren Sie Azubis und ihre Eltern

Um den baldigen Azubis und ihren Eltern die Sorge um das Kindergeld zu nehmen, können Sie sie mit den folgenden Informationen unterstützen:

Grundsätzlich gilt für das Kindergeld: Es wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Dies bedeutet auch, dass das Kindergeld für Jugendliche, die ihre Schulausbildung mit 16 oder 17 Jahren beenden, ohne weitere Bedingungen weiter gezahlt wird.

Was verändert sich nach dem 18. Geburtstag?

Handelt es sich bei den Azubis um Abiturienten oder volljährige Schulabgänger, so ist es jedoch nicht unbedingt notwendig, dass sich diese arbeitslos/arbeitsuchend melden.
Das Kindergeld wird nämlich auch weiterhin gezahlt, wenn der volljährige Jugendliche innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung:

  • eine Ausbildung in einem Betrieb oder bei einer Berufsschule absolviert
  • ein Studium beginnt
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet (im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten)
  • sich im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen geregelten Freiwilligendienst befindet

Bis zum 25. Lebensjahr kann Kindergeld bezogen werden

Für erwachsene Kinder, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Kindergeld bezogen werden.
Solange sich die betreffende Person in einer Ausbildung oder einem Studium befindet, kann Kindergeld weiterhin gezahlt werden.
Dabei ist es wichtig, dass die Ausbildung auf ein bestimmtes Berufsziel hin arbeitet und dem Kind bzw. Auszubildenden die Fähigkeiten vermittelt, die notwendig sind, um den Beruf ausüben zu können.

Wann endet die Auszahlung?

Die Auszahlung des Kindergeldes wird dann entweder zum Ende des Schuljahres, bei Studium und Ausbildung kommt es auf den Monat an.
In dem Monat, in dem die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen von Ausbildung oder Studium bekannt gegeben wurden, endet die Auszahlung.

In besonderen Ausnahmefällen kann die Altersgrenze entfallen.

Weitere Informationen hierzu bietet die Agentur für Arbeit unter dem folgenden Link:

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/duisburg/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI755269

Ein umfängliches Merkblatt steht hier zum Download bereit:

file:///C:/Users/S.Hankofer.SINANEU/Desktop/Downloads/Merkblatt_Kindergeld_01.16.pdf

 

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