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Begrüßungsgeld für Azubis

Begrüßungsgeld Azubis
@ Unclesam/fotolia

Bremen möchte allen Azubis, die ihren Erstwohnsitz in das kleinste aller Bundesländer verlegen, ein Begrüßungsgeld von 150 Euro zahlen, wenn es nach dem Willen der SPD-Fraktion vor Ort geht. Die Rechnung könnte sich lohnen, wie das bereits umgesetzte Beispiel des Begrüßungsgeldes für Bremer Studenten zeigt.

Studenten und Azubis gleichstellen

Die erhalten schon seit einigen Jahren einmalig 150 Euro, wenn sie sich für Bremen als Erstwohnsitz entscheiden. In 2016 haben 2.242 Studenten das Begrüßungsgeld beantragt – das verursachte inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 100 Euro pro Fall insgesamt 560.500 Euro an Kosten. Das rechnet sich, denn über den Länderfinanzausgleich erhält die Hansestadt ca. 5.800 Euro für jeden Neubürger pro Jahr.

Nette Geste, aber nicht ausreichend

Jetzt sollen Auszubildende gleichgestellt werden und ebenfalls das Begrüßungsgeld erhalten. Die Bremer CDU sieht das positiv, vermerkt aber auch: Das ist eine nette Geste, reicht aber nicht aus, um mehr Azubis zu einem Umzug zu bewegen. Dazu müsse deutlich mehr günstiger Wohnraum geschaffen werden, wie z. B. in Hamburg, wo letztes Jahr das erste Azubi-Wohnheim eröffnet hat. Schon jetzt gebe es dort deutlich mehr Bewerber als Zimmer, deshalb sollen bis 2022 sechs weitere Wohnheime mit rund 1.000 Plätzen entstehen. Auch die zum Teil maroden Schulen und die Bedingungen in den Unternehmen selbst müssten verbessert werden, um das Gesamtpaket für künftige Azubis attraktiv zu machen.

Keine Effekte auf Bewerberlage

In Kiel gibt es das Begrüßungsgeld für Azubis schon seit 2014, hier werden jedem Neubürger mit Ausbildungsvertrag 100 Euro gezahlt. Angefangen hatte man sogar mit 250 Euro. Jährlich werden schätzungsweise 200 bis 300 Anträge gestellt, daraus erhält die Stadt zwischen 800 und 1.000 Euro aus dem Finanzausgleich zurück. Allerdings habe das laut Hans Joachim Beckers von der IHK Schleswig-Holstein, keinen messbaren Effekt auf die Bewerberlage in den Unternehmen gehabt.

Quelle: Weser Kurier vom 13.02.2017.

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