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Bald wieder Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe

Meisterpflicht
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Für zwölf Handwerksberufe, darunter z. B. Fliesenleger, Rollladentechniker und Raumausstatter, soll es ab 2020 wieder eine Meisterpflicht geben, wenn es nach dem Vorschlag der schwarz-roten Koalition geht. So sollen Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft gewährleistet sein.

Bestandsschutz für bestehende Betriebe

Wenn es nach CDU-Fraktionsvize Carsten Linnemann und SPD-Fraktionsvize Sören Bartol geht, dann soll der Meister ab dem kommenden Jahr wieder für folgende Gewerke gelten: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter und Orgel- und Harmoniumbauer. Für bestehende Betriebe gilt der Bestandsschutz, d. h. sie können auch ohne Meistertitel den Beruf selbstständig ausüben.

Mehr Qualität, bessere Ausbildung

Die Meisterpflicht war in 2004 für über 50 Berufe abgeschafft worden, um die Selbstständigkeit für einfachere Tätigkeiten zu ermöglichen. Hans Peter Wollseifer, Handwerkspräsident, drängt schon seit einiger Zeit zur Rückkehr zur Meisterpflicht, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Bei einer erneuten Einführung für 2020 sollen Vorgaben für das deutsche Verfassungs- und Europarecht eingehalten werden. Linnemann und Bartol betonen, damit mehr Qualität für die Verbraucher und bessere Ausbildung für den Nachwuchs fördern zu wollen.

Quelle: faz.net vom 09.09.19

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