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Ausbildung im Verbund

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@fotolia/vilainecrevette

Es gibt viele Betriebe, die aufgrund ihres hohen Spezialisierungsgrades die für einen bestimmten Ausbildungsberuf erforderlichen Pflichtinhalte nicht insgesamt vermitteln können. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Betriebe nicht ausbilden dürfen.

Wenn Teilbereiche eines Ausbildungsberufs vermittelt werden können, besteht die Möglichkeit einer Ausbildungspartnerschaft bzw. eines sogenannten Ausbildungsverbunds, um die Vermittlung sämtlicher ausbildungsrelevanter Inhalte zu gewährleisten.

Was ist ein Ausbildungsverbund?

Ein Ausbildungsverbund besteht aus verschiedenen Betrieben, die sich zum Zweck einer vollständigen Ausbildung zusammenschließen. Die Organisationsform ist flexibel, wichtig ist jedoch, dass die im Ausbildungsverbund beteiligten Betriebe und deren Zuständigkeit („Wer vermittelt wann welche Ausbildungsinhalte?“) im Vorfeld geklärt werden. Die Vermittlung sämtlicher ausbildungsrelevanter Inhalte muss sichergestellt sein. Als Ausbildungspartner können neben anderen Betrieben auch z. B. Bildungsträger fungieren.

Organisationsformen eines Ausbildungsverbunds

Ein Ausbildungsverbund kann organisiert sein als Leitbetrieb mit Partnerbetrieben, als Ausbildungskonsortium, als Auftragsausbildung oder als Ausbildungsverein.

Haftung von Ausbildungsverbünden

Die Haftung eines Ausbildungsverbunds gestaltet sich unterschiedlich. Zunächst kommt es auf die Rechtsform des Ausbildungsverbunds an und die damit verbundene gesetzliche Regelung. Wichtig ist, dass die teilnehmenden Betriebe des Ausbildungsverbunds die Haftung im Vorfeld geregelt haben.

Gesetzeslage im Berufsbildungsgesetz:

  • 10 Abs. 5 BBiG
    (5) Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden können mehrere natürliche oder juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammenwirken, soweit die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist (Verbundausbildung).
  • 27 Abs. 2 BBiG
    (2) Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen berufl ichen  Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden.
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Vorteile von Ausbildungsverbünden

Das duale Ausbildungssystem gewinnt durch die Möglichkeit der Verbundausbildung eine flexible und zeitgemäße Form der Berufsausbildung. Der Zusammenschluss einzelner Betriebe zu Ausbildungsverbünden bietet sowohl den Auszubildenden als auch den Betrieben Vorteile:

  1. Die entstehenden Kosten können ggf. auf mehrere Betriebe verteilt werden und werden so minimiert.
  2. Die betrieblichen Ausbildungskapazitäten können besser genutzt werden.
  3. Die umfassende Praxiserfahrung des Auszubildenden in den unterschiedlichen Betrieben steigert die spätere Einsatzfähigkeit des Auszubildenden.
  4. Risiken von Anlern- und Umschulungsmaßnahmen werden minimiert, da sie auf einzelne am Ausbildungsverbund mitwirkende Betriebe verteilt werden.
  5. Das Arbeiten mit neuer Technik, über die ein Ausbildungsbetrieb nicht verfügt, kann bei einem anderen Ausbildungsbetrieb, der Mitglied des Ausbildungsverbunds ist, vermittelt werden.
  6. Die Auszubildenden lernen durch die Verbundausbildung verschiedene Betriebe kennen und haben so erhöhte Chancen, von einem dieser Betriebe nach der Ausbildung übernommen zu werden.
  7. Da die Auszubildenden bereits verschiedene Betriebe kennen, werden Hemmungen minimiert, nach der Ausbildung in einem fremden Betrieb anzufangen, falls sie nicht übernommen werden können.

Förderung von Ausbildungsverbünden

Die meisten Bundesländer stellen Fördermittel und -programme bereit, um die Betriebe bei der Ausbildung zu unterstützen. Das BMBF beispielsweise bietet eine Förderung mit seinem Programm „JOBSTARTER – Für die Zukunft ausbilden“ an.

Download Checkliste (PDF): Ausbildungsverbund gründen – Was ist zu tun?

Quelle: Ausbildung im Verbund von Hankofer, S. in: wirAusbilder magazin, Heft 1 2015, S. 20-21.

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