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Schwierigen Azubis einfach kündigen?

Azubis kündigen
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Azubis machen Fehler – aber deshalb gleich kündigen?

Eins vorneweg: Niemand von uns fehlerfrei. Und Azubis, die ihre Ausbildung gerade in Ihrem Betrieb begonnen haben, sind oft gerade erst auf dem Weg, “erwachsen” zu werden.
Mit der Ausbildung ebnet sich eine entscheidende Veränderung im Leben. Die Azubis sind nun keine Schüler mehr, doch voll ausgelernt sind sie auch wieder nicht. Sie stehen irgendwo dazwischen.

Und genau hier müssen wir als Ausbilder unsere Azubis abholen.

Sicherlich gibt es solche, die alle Aufgaben gleich verstehen, pflichtbewusst handeln und Wunschkandidaten sind.
Doch es gibt eben auch jene, denen wir als Ausbilder ein Stück weit als Wegbegleiter zur Seite stehen müssen.

Verantwortung über das Ausbilden hinaus

Ja, das umfasst mehr als die reine, sachliche Ausbildung bzw. Ausbildungszeit.

Denn es gibt auch schwierige Auszubildende. Notorische Zu-Spät-Kommer, Sich-Dumm-Steller, Verweigerer, usw. Dem ein oder anderen ist auch ein solcher Azubi vielleicht bereits begegnet.
Vielleicht hat sich Ihr Auszubildender im Vorstellungsgespräch sogar noch super präsentiert, war höflich und hat einen guten Eindruck hinterlassen.

Und nun kommt er fast täglich zu spät, verweigert gewisse Arbeiten schlichtweg und über Abmahnungen sind Sie längst hinaus.

Kündigung unausweichlich?

Sie haben natürlich Recht, wenn Sie die Meinung vertreten: Manche Dinge sind einfach nicht tragbar.
Das gilt eben auch für Azubis, die so ganz und gar nicht ihren Pflichten in der Ausbildung nachkommen.

Gerade in schwierigen Fällen scheint eine Kündigung die Lösung zu sein, insbesondere, wenn Klärungsgespräche und Abmahnungen ohne Erfolg geblieben sind.
Bevor Sie es jedoch wirklich so weit kommen lassen, machen Sie einen Schritt auf Ihren Auszubildenden zu.

  • Gibt es die Möglichkeit einer Sonderregelung für eine Ausnahmesituation? (Bsp.: Ein notorischer Zu-Spät-Kommer darf ab sofort statt um 8 Uhr grundsätzlich erst um 9 Uhr erscheinen und hängt dafür eine Stunde hinten dran?)
  • Kann einem Verweigerer ein spezielles Training ermöglicht werden? (Bsp.: Ihr Azubi verweigert aus Schüchternheit die Annahme von Telefonaten, auch ein einfaches Telefontraining hat nicht geholfen. Üben Sie jeden Tag mit ihm gewisse Situationen, die er sonst verweigert, damit er Sicherheit gewinnt.)
  • etc.

Drücken Sie ein Auge zu

Es kann sicherlich schwierig sein, sich einem Azubi noch einmal zu nähern, für den Sie sich bereits eingesetzt haben.
Besonders dann, wenn Sie das Gefühl haben, Ihren Azubi beeindruckt dies kein bisschen.

Auch vor Kollegen oder Vorgesetzten ist es zu diesem Zeitpunkt sachlich vielleicht gar nicht mehr zu begründen.

Bedenken Sie aber Folgendes:
Ihr Azubi, ob er sich Ihnen öffnet oder nicht, wird sich an Sie als seinen Ausbilder und gewissermaßen ersten Chef erinnern.
Er wird sich später daran erinnern, dass Sie ihn trotz aller schwierigen Umstände nicht aufgegeben haben.

Denn Ihr Azubi ist nicht einfach nur ein Auszubildender, der seine Aufgaben sachlich abzuarbeiten  hat.
Er ist auch ein Jugendlicher oder junger Erwachsener auf dem Weg ins Arbeitsleben, ins Erwachsenenleben, auf dem Weg, Verantwortung und Zuverlässigkeit vielleicht erst zu lernen.
Unsere Aufgabe als Ausbilder ist es auch, nicht nur sozialkompetente Einser-Schüler anzunehmen und im betrieblichen Rahmen zu betreuen, sondern ein Wegbegleiter zu sein – gerade dann, wenn es einmal schwierig wird und eben auch für schwierige Azubis.

Hinterfragen Sie daher bitte zweimal, ob eine Kündigung wirklich unausweichlich ist oder ob Sie – durch eine gut durchdachte und sinnvolle Ausnahme – nicht doch dazu beitragen können, Ihrem Azubi die vollständige Ausbildung in Ihrem Unternehmen zu ermöglichen.

 

 

 

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