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Muss ich als Ausbilder:in Vollzeit arbeiten?

Ausbilder:innen müssen für ihre Auszubildenden da sein, sie im praktischen Ausbildungsalltag persönlich anleiten. Aber müssen sie deswegen in Vollzeit arbeiten?

©deepblue4you – stock.adobe.com

Sie müssen genügend Zeit für den Auszubildenden haben

Nein, in Vollzeit müssen Sie nicht arbeiten. Sie müssen Ihren Auszubildenden nicht während der gesamten Arbeitszeit des Tages pausenlos beobachten. Was Sie hingegen tun müssen: Genügend Zeit mit Ihren Auszubildenden verbringen, indem Sie:

  • Ausbildungseinheiten gezielt durchführen
  • Ihre Auszubildenden unterweisen
  • Übungsphasen ermöglichen
  • Erfolgskontrollen durchführen
  • für Ihre Auszubildenden erreichbar sind, wenn sie Fragen oder Probleme haben.

 

 

Können Sie diese Punkte gewährleisten und kommen Sie Ihren Pflichten als Ausbilder:in regelmäßig und in angemessenem Umfang nach, können Sie auch in Teilzeit Ihrer Funktion als Ausbilder:in nachkommen. Die Zeit, die Sie nicht direkt mit den Auszubildenden verbringen, können Ihre Auszubildenden nutzen, um Gelerntes anzuwenden, zu üben und zu vertiefen. Außerdem können sie auch von anderen Mitarbeitenden Ihres Unternehmens lernen, die in dieser Zeit mit Ausbildungsaufgaben betraut werden.

Ihre Pflichten als Ausbilder:in

Die Pflichten von Ausbildenden und somit auch von Ihnen als Ausbilder:in sind in § 14 Berufsbildungsgesetz geregelt. Zusammengefasst müssen Ausbilder:in und Ausbildungsbetrieb gemeinsam dafür sorgen, dass

  • Auszubildenden berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird
  • die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchgeführt wird
  • ein:e Ausbilder:in die Auszubildenden ausbildet
  • den Azubis (kostenlos) alle Ausbildungsmittel, Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung stehen
  • Auszubildende die Berufsschule besuchen
  • Auszubildende während ihrer betrieblichen Ausbildung charakterlich gefördert werden
  • sittliche und körperliche Gefährdungen von Ihren Auszubildenden ferngehalten werden
  • Auszubildenden ihren Ausbildungsnachweis regelmäßig schreiben und vorlegen
  • nur Aufgaben übertragen werden, die den körperlichen Kräften der Azubis angemessen sind und dem Ausbildungszweck dienen.

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