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Abmahnung droht

Wie mahne ich meinen Azubi korrekt ab?

So ziemlich jeder wünscht sich vermutlich einen fleißigen, interessierten und lernwilligen Azubi, der – Hand aufs Herz – auch gerne mal die ein oder andere Überstunde macht. Doch dies ist eher der Idealfall – wie sieht es aus, wenn ein Azubi nicht einmal die Mindestanforderungen der Ausbildung mehr erfüllt, obgleich er in der Probezeit einen ganz guten Start hatte?
Erscheint Ihr Azubi beispielsweise wiederholt unpünktlich zur Arbeit? Fehlt er unentschuldigt wiederholt im Berufsschulunterricht? Kommt er seinen Pflichten als Auszubildender nicht nach, da er Arbeiten unbegründet verweigert, den Ausbildungsnachweis nicht führt, etc.?

Haben Sie bereits Gründe wie Schwierigkeiten im Betrieb oder private Probleme ausschließen können bzw. haben Gespräche und eine Ermahnung nicht geholfen, können Sie auf die Abmahnung zurückgreifen.

Das richtige Vorgehen

Hier einige Hinweise zur richtigen Handhabung von Abmahnungen:
– Mahnen Sie Ihren Azubi dann ab, wenn er ein grobes Fehlverhalten gezeigt hat, welches Sie in Zukunft nicht noch einmal dulden werden.

– Bitten Sie Ihren Azubi noch einmal zum Gespräch und geben Sie ihm – trotz Abmahnung – Gelegenheit, sich zu äußern.

– Schreiben Sie die Abmahnung zeitnah zu dem vorgefallenen Fehlverhalten.

– Begründen Sie die Abmahnung konkret: Nennen Sie einen Grund/Vorfall, das Datum und ggf. sogar die Uhrzeit. Beschreiben Sie den Vorfall so detailliert wie möglich.

– Lassen Sie sich die Abmahnung gegenzeichnen oder Übergeben Sie sie im Beisein einer weiteren Person.

Weitere Tipps:
1. Legen Sie die Abmahnung in der Personalakte ab. So haben Sie jederzeit wieder Zugriff darauf.
2. Pro Vorfall nur eine Abmahnung. Hat Ihr Azubi verschiedene Pflichtverletzungen begangen, empfiehlt es sich, auch verschiedene Abmahnungen zu erstellen.
3. Mahnen Sie nur ab, wenn es notwendig ist. Mahnen Sie zu oft ab, ohne dass daraus z.B. nach dem dritten Mal tatsächlich die Kündigung als Konsequenz resultiert, werden Sie irgendwann nicht mehr ernst genommen.

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