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Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Ist der Ausbildungsvertrag unterzeichnet und die Ausbildung hat gerade begonnen, gibt es einige Rechte und Pflichten – sowohl für Auszubildende, als auch für Ausbilder und ausbildenden Betriebe!

Solche Rechte und Pflichten sind für alle Beteiligten der Ausbildung wichtig, um einen allgemein gültigen Handlungsrahmen zu haben, an dem sich alle orientieren können.

Dieser Handlungsrahmen legt dann die Regeln bzw. die Basis fest, zum Beispiel werden anhand des Ausbildungsvertrags klare Vereinbarungen getroffen. Ebenso betrifft dieser Handlungsrahmen Verhaltensregeln, zu erfüllende Erwartungen, die Ausbildungsvergütung, Arbeitszeiten, das Ausstellen von Zeugnissen sowie die Möglichkeiten einer Kündigung.

Rechte des Auszubildenden:

  • Recht auf kostenlose Bereitstellung der zur Berufsausbildung erforderlichen Arbeitsmittel
  • Recht auf ordnungsgemäße Ausbildung
  • Recht auf angemessene Vergütung
  • Recht auf Fürsorge
  • Recht auf Entgeltfortzahlung
  • Recht auf Freistellung für den Berufsschulunterricht und zu Prüfungen
  • Recht auf Urlaub
  • Recht auf Ausstellung eines Zeugnisses

Pflichten des Auszubildenden:

  • Schweige- und Treuepflicht
  • Pflicht zur Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • Bemühungspflicht
  • Befolgungspflicht
  • Sorgfaltspflicht
  • Haftungspflicht
  • Pflicht zum Führen eines ordnungsgemäßen Ausbildungsnachweises

Aus den Rechten des Auszubildenden ergeben sich somit die Pflichten für den Ausbilder und den ausbildenden Betrieb. Seitens des Ausbilders und des ausbildenden Betriebes muss sichergestellte werden, dass die Rechte des Auszubildenden erfüllt werden.

Andersherum haben natürlich auch der Ausbilder und der ausbildende Betrieb Rechte, die sich aus den Pflichten des Auszubildenden ergeben. So müssen im Grunde alle an der Ausbildung beteiligten Parteien für eine gelingende Ausbildung Sorge tragen und sich entsprechend ihrer Rechte und Pflichten einbringen.

Und wo finde ich eine rechtliche Basis?

Die Rechte und Pflichten der an der Ausbildung beteiligten Personen sind in verschiedenen Gesetzestexten, Verordnungen und Verträgen nachzulesen.

Rechtsgrundlagen finden sich beispielsweise in:

  • dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • der Ausbildungsordnung (AO)
  • dem Berufsausbildungsvertrag
  • dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Der Berufsausbildungsvertrag ist individuell, je nach Beruf, zuständiger Kammer und Azubi – einige dieser Rechtsgrundlagen können jedoch auch einfach im Internet eingesehen werden, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) finden Sie z.B. hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

Das Jugendarbeitsschutzgesetz kann unter dem folgenden Link angesehen werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

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