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Berufswechselkündigung durch Auszubildenden

Berufswechselkündigung durch Auszubildenden

Auszubildende können das Ausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Warum auch eine längere Kündigungsfrist rechtens sein kann, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

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