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Neues Aufstiegs-BAföG: Gutes Paket mit Potenzial jetzt nutzen!

Aufstiegs-Bafög
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Gast-Blog von Prof. Dr. Ralf Jahn

Mit dem novellierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde die Förderung zum 1.8.2020 noch einmal kräftig aufgestockt. Fachkräfte, die sich etwa zum Fachberater, Meister oder Betriebswirt weiterqualifizieren möchten, erhalten durch das „Aufstiegs-BAföG“ eine verbesserte finanzielle Unterstützung. Wer beruflich vorwärts kommen will, sollte das jetzt nutzen.

Hintergrund

Das sog. Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen, die unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beinhalten. Zum 1.8.2020 wurde das Förderinstrumentarium noch einmal kräftig verbessert.

Welche Qualifizierungsmaßnahmen sind begünstigt?

Die berufliche Weiterbildung verbessert spürbar die Berufsoptionen und die Karrierechancen – meist verbundenem verbesserten Gehalt. Das neue AFBG stärkt die berufliche Bildung in Deutschland und macht Aufstiegsfortbildungen zur Meisterin, zum Fachwirt oder zur Technikerin für Interessierte noch attraktiver. Insgesamt gibt es mehr als 700 förderfähige Fortbildungen in Deutschland. Begünstigt sind die drei Fortbildungsstufen: Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin, Bachelor Professional sowie Master Professional. Damit können jetzt bis zu drei Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG flankiert werden.

Umfangreiche Leistungsverbesserungen

Die Leistungsverbesserungen ab 1.8.2020 umfassen folgende Bereiche, die im Detail auf der Website des BMBF erläutert sind (www.aufstiegs-bafoeg.de):

  • Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit: Bei den Lebensunterhaltskosten erhalten Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, seit 1.8.2020 bis zu 892 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
  • Erhöhung der Zuschussanteile zu Fortbildungskosten: Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs­ und Prüfungsgebühren (inkl. Meisterstück) bei 50 Prozent statt bislang 40 Prozent. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
  • Großzügigere Darlehenserlasse der Lehrgangs­ und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung: Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 Prozent. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehn sogar zu 100 Prozent, also vollständig erlassen.
  • Aufstiegschancen für Familien mit Kindern: Die Unterhaltsförderung wird erhöht und muss nicht zurückgezahlt werden: So bekommen etwa Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro Unterhaltsbeitrag plus 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.597 Euro Unterhaltsbeitrag. Beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 Euro. Dieser erhöht sich für den Ehepartner/die Ehepartnerin sowie je Kind um 2.300 Euro.

Ausblick: Was jetzt getan werden muss

Die Leistungen des AFBG sind bei den AFBG- Förderämtern der jeweiligen Bundesländer in einem online-Verfahren zu beantragen (www.aufstiegs-bafoeg.de/antragsformulare). Die Förderämter bieten auch umfangreiche Beratungsangebote zum Aufstiegs-BAföG an. Das neue Aufstiegs-Bafög ist positiv zu bewerten. Es nützt nicht nur Weiterbildungswilligen, sondern nützt auch den Unternehmen bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Ein Mangel ist allerdings, dass das neue AFBG noch zu wenig digitale Bildungsangebote mit einschließt, obwohl sich gerade in der Corona-Krise ein Trend zu mehr digitalen Bildungsangeboten und -nachfrage abzeichnet. Die neu eingeführten und geförderten Abschlussbezeichnungen “Bachelor Professional” und “Master Professional” unterstreichen die Wertigkeit der Abschlüsse in Abgrenzung zur rein akademischen Ausbildung. Sie können noch mehr jüngere Menschen für einen Weg in der Beruflichen Bildung begeistern. Wichtig ist aber, dass diese neuen Begriffe schnell Akzeptanz erfahren; hierbei sind die Wirtschaftskammern-und Sozialpartner besonders gefragt.

Weitere Informationen:
www. aufstiegs-bafoeg.de

Autor: Prof. Dr. Ralf Jahn

  • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
  • Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
  • Honorarprofessor an der Universität Würzburg

Weitere Beiträge von Prof. Dr. Jahn finden Sie im NWB Experten-Blog.

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