Industriekaufleute: Alle Änderungen der neuen Ausbildungsordnung im Überblick
Die überarbeitete Neuordnung für Industriekaufleute berücksichtigt nicht nur die zunehmende Branchenvielfalt, in der Industriekaufleute heute arbeiten, sondern betont auch wichtige Zukunftsthemen – darunter Kunden- und Geschäftsprozesse, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie projektorientiertes Arbeiten. Seit dem 1. August 2024 gilt die überarbeitete Ausbildungsordnung. Welche Änderungen besonders relevant sind, erfahren Sie in diesem Überblick.

Kompakteres Ausbildungsberufsbild
Das Ausbildungsberufsbild wurde bewusst gestrafft und in ein Kompetenzprofil überführt. Das heißt: statt langer Listen von Einzelaufgaben werden die zentralen berufsprofilgebenden Kompetenzen (Kernqualifikationen) kompakter dargestellt und durch die integrativ zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten (Standardberufsbildpositionen) ergänzt.
Bündelung der berufsprofilgebenden Kompetenzen (Kernqualifikationen)
Die Kernqualifikationen wurden in einem universell einsetzbaren Profil gebündelt und stärker auf Handlungs- und Prozesskompetenz ausgerichtet. Dadurch wirkt das neue Berufsbild kürzer, ist aber konzeptionell schärfer: Es legt stärker Wert auf Generalisierung, Zukunftsorientierung und die Verbindung mit Querschnittsthemen. Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- Leistungserstellung planen und koordinieren
- Logistik und Lagerprozesse planen und steuern
- Beschaffung planen und steuern
- Marketingmaßnahmen planen und umsetzen
- Vertriebsprozesse umsetzen
- Personalprozesse umsetzen
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen
- einsatzgebietsspezifische Lösungen erarbeiten und
- einsatzgebietsspezifische Aufgaben und Prozesse koordinieren.
Die beiden letzten Kernqualifikationen beziehen sich gezielt auf die Fachaufgabe im Einsatzgebiet. Hier geht es u.a. um die Informationsbeschaffung, die konkrete Anwendung verschiedener Arbeitsmethoden, die Verbindung von Geschäftsprozessen und Kernaufgaben, die Analyse von Kennzahlen, die Aufbereitung von Entscheidungsvorlagen, die Kooperation mit internen und externen Partnern, den Ressourceneinsatz und um die Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Aktualisierung der Standardberufsbildpositionen
Die Standardberufsbildpositionen (integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten) wurden um die wichtigen Bereiche Nachhaltigkeit und Digitalisierung ergänzt und sollen während der gesamten Ausbildungsdauer vermittelt werden:
- Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
- Digitale Geschäftsprozesse im Unternehmen gestalten und
- Zusammenarbeit, Kommunikation und individuelle Arbeitsorganisation gestalten.
Reduzierung der Einsatzgebiete
Auch das Portfolio der möglichen Einsatzgebiete wurde gestrafft, sodass im letzten Drittel der Ausbildung eine gezielte Spezialisierung (etwa sechs Monate) in einem der folgenden Bereiche erfolgen kann:
- Vertrieb
- Marketing
- Beschaffung
- Logistik
- Personalwirtschaft
- Leistungserstellung oder
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
Einführung der gestreckten Abschlussprüfung
Die frühere Zwischenprüfung entfällt; stattdessen gilt eine gestreckte Abschlussprüfung, wie sie auch bei vielen weiteren kaufmännischen Ausbildungsberufen mittlerweile Standard ist. Das bedeutet, dass der Teil 1 der Abschlussprüfung in der Mitte, der Teil 2 am Ende der Ausbildung stattfindet. Im Gegensatz zur bisherigen Zwischenprüfung fließt das Prüfungsergebnis von Teil 1 jetzt direkt in die Endnote der Abschlussprüfung ein.
Im Teil 1 der Abschlussprüfung werden die Themen „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ geprüft. Auch hier handelt es sich um eine schriftliche Prüfung mit einer Prüfungszeit von 90 Minuten.
Teil 2 der Abschlussprüfung setzt sich aus den Prüfungsbereichen
- Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle (schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 150 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 60 Minuten) sowie
- Fachaufgabe im Einsatzgebiet zusammen. (Durchführung der betrieblichen Fachaufgabe im Ausbildungsunternehmen und Erstellung einer Dokumentation und Präsentation sowie anschließendem Fachgespräch, Prüfungszeit Präsentation und Fachgespräch: 30 Minuten).

Auch die Gewichtung der einzelnen Prüfungsbereiche hat sich geändert:
- Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung: 25 %
- Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
35 % - Wirtschafts- und Sozialkunde:10 % sowie
- Fachaufgabe im Einsatzgebiet: 30 %.
Wichtige Änderungen bei der Fachaufgabe im Einsatzgebiet
Wie bisher wird im Einsatzgebiet eine betriebliche Fachaufgabe durchgeführt, allerdings wird jetzt kein Report, sondern eine Dokumentation erstellt. Weiterhin enthält die Verordnung nun eine Zeitvorgabe für die Erstellung von Dokumentation und Präsentation: Für die Erstellung der Dokumentation sollen nicht mehr als 16 Stunden und für die Erstellung der Präsentation nicht mehr als 8 Stunden aufgewendet werden.
Neu ist auch, dass diese Dokumentation bewertet wird und in das Ergebnis des Prüfungsbereichs „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ einfließt:
- Die Dokumentation wird mit 10 %,
- die Präsentation mit 20 % und
- das fallbezogene Fachgespräch mit 70 % bewertet.
Die neue Ausbildungsverordnung inkl. Ausbildungsrahmenplan finden Sie >> hier.

Autorin: Als Personalentwicklerin, Referentin und Lerncoach unterstützt Nadine Jungfleisch Ausbilder:innen und Unternehmen praxisnah beim Thema Ausbildung und bietet Impulse, wie Lernen im Betrieb nachhaltig, spannend und effizient gelingt. Mehr Infos und weitere Tipps finden Sie auf www.pruefung-erfolg.de.
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Welche Änderungen und Neuerungen es in der Ausbildungsordnung für Kaufleute für Büromanagement gibt, lesen Sie >> hier.