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Zu wenig Arbeit: Darf ich Azubis nach Hause schicken?

Nicht nur in Zeiten von Corona kann es vorkommen, dass keine oder nur wenig Arbeit erledigt werden muss. Aber darf ein:e Ausbilder:in deshalb Auszubildende einfach nach Hause schicken?

©GVS – stock.adobe.com

 

Nach Hause schicken ist erlaubt – mit Einschränkungen

Gibt es an einem Tag mal weniger zu tun, können Sie Ihren Azubis durchaus früher in den Feierabend entlassen. Sie dürfen ihnen dafür jedoch nicht die Ausbildungsvergütung kürzen. Schicken Sie sie nach Hause, weil Sie nichts für die Auszubildenden zu tun haben, handelt es sich dabei um eine bezahlte Freistellung. Grundsätzlich sollte das nicht täglich der Fall sein, sondern der frühere Feierabend eine Ausnahme sein. Die ist, neben einem absolut ruhigen Arbeitstag zum Beispiel auch dann sinnvoll, wenn:

  • Ihre Auszubildenden sich auf eine Klassenarbeit in der Berufsschule vorbereiten müssen
  • sie eine Aufgabe besonders gut gemeistert haben (als Belohnung)
  • Ihr:e Auszubildende:r am nächsten oder selben Tag Geburtstag hat

Belassen Sie es bei Ausnahmen

Sie sollten Ihren Auszubildenden jedoch wirklich nur im Ausnahmefall früher nach Hause schicken. Auszubildende zählen nicht als Arbeitskraft wie angestellte Mitarbeitende, sondern sie erlernen einen Ausbildungsberuf. Etwas lernen können Ihre Auszubildenden auch dann, wenn im Betrieb nur eingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten z.B. aufgrund von Corona herrschen. Statt Ihre Azubis nach Hause zu schicken, ziehen Sie stattdessen Ausbildungseinheiten vor oder tauschen diese.

Kommentare

de-azubi
Antworten

Gut zu wissen. Ich werde mein Ausbilder ansprechen weil ich schon regelmäßig Minusstunden aufschreiben muss wenn ich fertig bin oder früher nachhause geschickt werde. Ich möchte aber mit dem genauen gesetzlichen Paragraph dagegen kämpfen. welchen gesetz genau ist gemeint?

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