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Welcher Ausbildungsnachweis für meinen Azubi

Berichtshefte sind ein Muss – aber soll es ein monatlicher, wöchentlicher oder gar täglicher Ausbildungsnachweis sein? Fakt ist: Auszubildende müssen während ihrer Ausbildungszeit einen schriftlichen Ausbildungsnachweis über die Inhalte der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule schreiben.

Dieser Nachweis kann sowohl als täglicher Bericht als auch als wöchentlicher oder monatlicher Bericht geschrieben werden. Ein solcher Ausbildungsnachweis dient der Nachvollziehbarkeit der vermittelten Ausbildungsinhalte und kann zusätzlich um weitere Nachweise, z.B. Fachberichte, ergänzt werden.

Weiter haben die Auszubildenden aber auch die Ausbilder bzw. ausbildenden Betriebe die Möglichkeit, anhand des Ausbildungsnachweises zu reflektieren, ob die Ausbildung gerade nach Plan verläuft, ob etwas gut oder schlecht gelaufen ist und ob ggf. etwas geändert werden muss.

Was sagt das Gesetz?

Gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG ist der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollte der Ausbildungsnachweis vom Azubi regelmäßig geschrieben und vom Ausbilder regelmäßig überprüft und gegengezeichnet werden.
Wichtig ist ebenfalls, dass der Ausbildungsnachweis zur Abschlussprüfung mitgebracht und dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden muss.

Um den Ausbildungsnachweis zu führen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hierzu können entweder speziell dafür vorgesehene Hefte im Einzelhandel gekauft werden, die meisten zuständigen Kammern stellen aber mittlerweile auch Vordrucke kostenlos auf ihrer Homepage zum Download bereit. So zum Beispiel auch die IHK Osnabrück. Unter dem folgenden Link gibt es einen kostenlosen Vordruck:

https://www.osnabrueck.ihk24.de/blob/osihk24/aus_und_weiterbildung/Berufsausbildung/Download/1087364/6716d62f891f5bef3bdad911754cbf05/Ausbildungsnachweis_woechentlich-data.pdf

Es ist aber auch möglich, einen solchen Vordruck durch Auszubildende selbst im Betrieb erstellen zu lassen oder der Betrieb kann einen solchen für die Azubis bereitstellen. Dieser Vordruck kann dann entweder handschriftlich oder aber am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zu beachten ist insgesamt, dass die im Betrieb UND in der Berufsschule ausgeführten Tätigkeiten beschrieben werden und dass der jeweilige Bericht mit Datum und Unterschrift des Auszubildenden versehen sein sollte. Des Weiteren müssen das Ausbildungsjahr und der Berichtszeitraum (z.B. eine Tages- oder Wochenangabe) enthalten sein.

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