Navigieren / suchen

Was passiert, wenn Ausbilder die Abteilung oder den Betrieb wechseln?

Sie bilden Ihre Auszubilden im betrieblichen Alltag aus, übertragen Aufgaben, kommunizieren, bringen ihnen berufliche Handlungsfähigkeit bei. Aber was, wenn Ausbilder:innen die Abteilung oder den Betrieb vollständig wechseln?

Informieren Sie Ihre Auszubildenden

Zu einer vertrauensvollen Ausbilder-Azubi-Beziehung gehört, dass Sie Ihre Auszubildenden selbst darüber informieren, dass ein Abteilungswechsel oder eine berufliche Neuorientierung bevorsteht. Weder Sie noch Ihre Auszubildenden müssen sich deswegen jedoch Sorgen um die Ausbildung machen.

Wechseln Sie als Ausbilder:in innerhalb Ihres Unternehmens die Abteilung, können Sie zumindest grundsätzlich auch weiterhin als Ausbilder für Ihre jetzigen Auszubildenden fungieren. Eine Einschränkung besteht lediglich darin, dass Sie ggf. an einem anderen Standort eingesetzt oder zeitlich anders eingebunden werden.

Der Ausbildungsbetrieb muss eine:n Ausbilder:in stellen

Verlassen Sie das Unternehmen oder haben Sie aufgrund des Abteilungswechsels nicht mehr genügend Zeit, der Ausbildertätigkeit nachzukommen, muss der Betrieb dafür Sorge tragen, dass die Ausbildung erfolgreich fortgeführt werden kann und ein:e Ausbilder:in für die Auszubildenden zur Verfügung steht.

Der Ausbildungsvertrag besteht zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem, nicht zwischen Ausbilder:in und Azubi.

Informieren Sie die zuständige Kammer

Ist absehbar, dass Sie Ihrer Ausbildertätigkeit nicht mehr nachgehen werden, informieren Sie hierüber die zuständige Kammer. Bei dieser sind Sie als Ansprechpartner:in für Ihre Auszubildenden eingetragen. Diese Kontaktinformationen müssen dann aktualisiert werden.

Hinterlasse einen Kommentar

Name*

E-Mail* (wird nicht veröffentlicht)

Webseite