Mindestausbildungsvergütung steigt im Jahr 2026
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 berechnet. Die Veröffentlichung der neuen Sätze durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist am 10. Oktober im Bundesgesetzblatt erfolgt.

Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen:
- 724 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 854 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 977 Euro im 3. Ausbildungsjahr
- 1.014 Euro im 4. Ausbildungsjahr
Die Mindestausbildungsvergütung gilt seit 2020 und ist eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung. Im Jahr 2025 liegt der Satz im 1. Ausbildungsjahr bei 682 Euro. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen sich tarifgebundene Ausbildungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 % unterschreiten darf.
Das BBiG sieht vor, dass die Mindestausbildungsvergütung für das 1. Ausbildungsjahr jährlich angepasst wird. Sie richtet sich nach der Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den beiden vorangegangenen Jahren. Für das 2. bis 4. Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des 1. Ausbildungsjahres. Sie betragen 18 % für das 2. Ausbildungsjahr, 35 % für das 3. Ausbildungsjahr und 40 % für das 4. Ausbildungsjahr.
Seit Herbst 2023 nimmt das BIBB die Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung vor. Auswertungen zeigen, dass seit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2020 für 3 bis 4 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im 1. Ausbildungsjahr eine Vergütung in Höhe der Mindestausbildungsvergütung vereinbart worden ist. Dabei variiert der Anteil der Verträge auf Höhe der Mindestausbildungsvergütung sowohl zwischen Ausbildungsbereichen und -berufen als auch Regionen stark.
Der weitaus größte Teil der Auszubildenden erhält eine Ausbildungsvergütung deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung. So erhielten im Jahr 2024 nach Berechnungen des BIBB die Auszubildenden in tarifgebundenen Betrieben über alle Ausbildungsjahre hinweg im Durchschnitt eine Ausbildungsvergütung von 1.133 Euro brutto im Monat. Auch hier zeigen sich zum Teil erhebliche Abweichungen vom Durchschnittswert je nach Zuständigkeitsbereich und Ausbildungsberuf.
Weitere Informationen:
- zur Mindestausbildungsvergütung unter www.bibb.de/mindestausbildungsverguetung
- zur Datengrundlage und Berechnungsmethodik
- zur Entwicklung der Mindestausbildungsvergütung seit 2020 in: BIBB-Datenreport, Kapitel A 9.1.3, Seite 236-239
- zur sinkenden Ungleichheit in vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen: https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/20221
- zur Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen unter https://bibb.de/de/4843.php
Quelle: BIBB Pressemitteilung 28/2025 | Bonn, 13.10.2025
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