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Das Berichtsheft – nur eine Formalität?

Berichtsheft

Im DGB-Ausbildungsreport 2020 gaben etwa ein Drittel der befragten Auszubildenden an, dass sie das Berichtsheft außerhalb der Ausbildungszeit führen müssen. 30,6 Prozent sagten, dass sie den Ausbildungsnachweis nie, 8,7 Prozent selten während der Ausbildungszeit führen. Dabei ist dies rechtlich so gar nicht zulässig.

Rechtliche Vorgaben zum Berichtsheft

Im Berufsbildungsgesetz § 14 Absatz 2 Satz 2 ist festgelegt: „Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.“

Zudem müssen Ausbilder zum Führen des Berichtsheftes anhalten und dieses regelmäßig durchsehen. Auf der anderen Seite müssen Auszubildende auch ihrer Pflicht aus dem § 13 nachkommen und die Ausbildungsnachweise schreiben.

Schriftlich oder elektronisch?

Die Ausbildungsnachweise können schriftlich (= handschriftlich) oder elektronisch (z.B. am PC) verfasst werden. Vorlagen stellen Ihnen die Kammern meist zu Verfügung. Einige Tools und Plattformen zum Ausbildungsmanagement beinhalten heutzutage zudem das elektronische Führen des Berichtsheftes. Wenn Sie die Ausbildungsnachweise elektronisch (ohne Ausdruck) führen, sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Kammer klären, wie diese an die zuständige Stelle übermittelt werden können. Zurzeit wird dies noch recht unterschiedlich gehandhabt.

Sinnvoll oder notwendiges Übel?

Teils merke ich bei Azubibetreuern, dass diese das Führen der Ausbildungsnachweise und die Kontrolle eher als lästig empfinden. Aber machen wir uns klar, nur über diese „Formalität“ können Ausbildungsbetriebe (wie auch Auszubildende) nachweisen, welche Inhalte wirklich in der Praxis vermittelt wurden.

Zudem finde ich es für Auszubildende durchaus sinnvoll, sich darüber Gedanken zu machen, welche Aufgaben den ganzen Tag über ausgeführt wurden, was gelernt wurde und welche Kompetenzen erlernt wurden.

Tipp zur Durchsprache des Berichtshefts

Mein Tipp für ausbildende Fachkräfte wie Ausbilder: Integrieren Sie die Kontrolle des Berichtsheftes doch ganz einfach in das wöchentliche Feedbackgespräch. Es ist eine wunderbare Gelegenheit, die vergangene Woche mit Hilfe des Nachweises noch einmal Revue passieren zu lassen und damit auch Themen wie Ziele der kommenden Woche zu besprechen. Und wenn Sie das fest in das Gespräch mit einbinden, wird das wöchentliche Schreiben für Ihren Auszubildenden gleich zur Routine.

 

Die Autorin ist selbständige Trainerin, Rednerin und Beraterin. Sie führt Trainings für Ausbilder, Azubibetreuer und Auszubildende durch. Mehr über Sabine Bleumortier erfahren Sie unter https://www.bleumortier.de.

Bild: Pixabay

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