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Betriebliche Einstiegsqualifizierung zum Einstieg in die Ausbildung

Junge Menschen, die bisher keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, können Sie im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung fördern. Dabei bieten sie ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen an, eine Einstiegsqualifizierung in Ihrem Ausbildungsbetrieb zu absolvieren.

©momius – stock.adobe.com

Unterstützen Sie den Einstieg in Ausbildung und Arbeitsleben

Eine Einstiegsqualifizierungsmaßnahme erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten. Innerhalb dieser Zeit vermitteln Sie den Jugendlichen inhaltliche Teile eines Ausbildungsberufes und ermöglichen ihnen, Ihren Ausbildungsbetrieb und den beruflichen Alltag kennenzulernen.

Im Rahmen der Einstiegsqualifizierung Plus (EQ Plus) erhalten Jugendliche zusätzlich besondere Unterstützungsmaßnahmen, z. B. speziellen Nachhilfeunterricht finanziert durch die Agentur für Arbeit (ausbildungsbegleitende Hilfen).

So profitiert Ihr Ausbildungsbetrieb

  • Sie müssen sich nicht für 3 oder 4 Ausbildungsjahre an einen Azubi binden, können jedoch länger als die maximale Probezeit von 4 Monaten im Ausbildungsverhältnis gemeinsam prüfen, ob sie zusammenpassen.
  • Beginnen Sie als Ausbilder:in gerade erst mit der Ausbildungsarbeit, können Sie sich so ebenfalls herantasten.
  • Sie können Jugendliche an verschiedene Ausbildungsberufe heranführen und zu einem späteren Zeitpunkt festlegen, welcher den Jugendlichen jeweils am ehesten liegt. Der Übergang in eine Ausbildung ist jederzeit möglich.
  • Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen sind in allen Berufen möglich und können flexibel gestaltet werden.
  • Sie zeigen soziales Engagement und können dies auch für Ihre Pressearbeit nutzen.

So setzen Sie die Einstiegsqualifizierungsmaßnahme im Ausbildungsbetrieb um

  • Schließen Sie mit dem jungen Mensch einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung. Vorlagen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle.
  • Setzen Sie die Jugendlichen im Unternehmen ein.
  • Vermitteln Sie fachspezifische und soziale Kompetenzen.
  • Stellen Sie die Jugendlichen für den Berufsschulbesuch frei (landesspezifisch unterschiedlich geregelt).
  • Stellen Sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung der Praktikumsvergütung.
  • Melden Sie die Jugendlichen bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft an.

Zum Ende der Einstiegsqualifizierung

Am Ende der Einstiegsqualifizierung stellen Sie den Teilnehmern jeweils ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten darin ihre Leistungen. Eine Kopie dieser Zeugnisse senden Sie der zuständigen Stelle zu. Diese vergibt anschließend ein Zertifikat über die absolvierte Einstiegsqualifizierung. Dieses können die Jugendlichen ihren Bewerbungsunterlagen beifügen.

Entscheiden Sie sich gemeinsam dazu, im Anschluss an die Maßnahme ein Ausbildungsverhältnis einzugehen, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

 

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