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Ausbildereignungsprüfung in der Praxis

Oder: Was Sie in der praktischen Ausbildereignungsprüfung erwartet

Sie möchten Ausbilder werden und haben den schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung erfolgreich bestanden? Herzlichen Glückwunsch, dann dürfen Sie jetzt die praktische Ausbildereignungsprüfung absolvieren!

Doch keine Sorge, der praktische Prüfungsteil bietet Ihnen viele Möglichkeiten, praxisnah zu zeigen, dass Sie es als Ausbilder/in draufhaben!

Nehmen Sie sich Zeit für die Vorbereitung!

Die Vorbereitung ist ein erfahrungsgemäß oft unterschätzter Punkt der praktischen Ausbildereignungsprüfung. Bei einigen gilt dieser Prüfungsteil als “sowieso bestanden, egal, was man macht”. Aber Vorsicht, genau das stimmt so nicht! Nehmen Sie sich daher Zeit, Ihre Ausbildungssituation oder Präsentation gut vorzubereiten.

Was muss ich in der praktischen Ausbildereignungsprüfung zeigen?

In der Prüfung wollen die Prüfer vom angehenden Ausbilder zunächst einmal sehen, dass er mit einem Azubi in einer berufstypischen Ausbildungssituation gut umgehen kann. Das bedeutet nicht, dass der Ausbilder keine Fehler machen darf – wichtig ist die Selbstreflexion am Ende der Prüfung: Was habe ich gut gemacht, was hätte ich aus welchem Grunde anders oder besser machen können? Hat mich der Azubi verstanden? Woran lag es, dass er mir ggf. nicht folgen konnte?

Auch der Azubi darf während Ihrer praktischen Prüfung etwas nicht verstehen oder verkehrt machen.
Dann ist es wichtig, dass Sie geduldig sind, sich Zeit für den Azubi und sein Lerntempo nehmen. Auch in der Prüfungssituation.

Die Unterweisung muss nicht zu Ende durchgeführt werden.

Unterbrechen die Prüfer Ihre Ausbildungssituation bzw. brechen sie den ersten Teil der praktischen Prüfung ab, so muss das nicht zwingend negativ sein. Meistens haben die Prüfer dann zum einen das gesehen, was sie sehen mussten und zum anderen möchten oder müssen sie die Zeitvorgabe einhalten und zum zweiten Teil der praktischen Prüfung übergehen, dem Prüfungsgespräch.

Das Prüfungsgespräch

Der erste Teil der praktischen Prüfung liegt nun hinter Ihnen, Ihr Auszubildender muss den Raum verlassen. Nun gehen die Prüfer zum Prüfungsgespräch über und wollen zunächst eine Einschätzung von Ihnen, ob Sie Ihre Ausbildungseinheit als gelungen empfinden. Anschließend werden Sie zu verschiedenen Themen rund um Ihre baldige Tätigkeit als Ausbilder/in befragt.

Ähnlich ist es nach einer Präsentation. Sie haben für die praktische Prüfung auch die Möglichkeit, eine Präsentation vorzubereiten – sinnvoll ist es jedoch, in der praktischen Prüfung auch tatsächlich eine Ausbildungseinheit durchzuführen – allein schon aufgrund der Praxisnähe bzw. Praxissimulation. Im Anschluss an Ihre Präsentation gehen die Prüfer in das Prüfungsgespräch über und stellen Ihnen Fragen rund um die Tätigkeit als Ausbilder/in.

Wann erfahre ich mein Ergebnis?

Ob Sie die Prüfung bestanden haben, erfahren Sie nach einer kurzen Beratungszeit für die Prüfer. Diese teilen Ihnen im Anschluss an Ihre Prüfung mit, ob Sie bestanden haben oder nicht. Mit bestandener Prüfung dürfen Sie offiziell ausbilden. Die Ergebnisse werden dann noch der zuständigen Kammer mitgeteilt, die Ihnen ein paar Tage später Ihre Ausbilderbefähigung zusendet.

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