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Große Unterschiede in den Azubi-Gehältern

azubi-gehälter

Die Ausbildung ist identisch, aber das Gehalt variiert bis zu 300 Euro – die Branche und der Wohnort entscheiden, wie viel Geld ein Azubi pro Monat bekommt. So erhält ein Azubi im dritten Lehrjahr in einer Ausbildung im KFZ-Gewerbe in Baden-Württemberg 956 Euro, in Brandenburg wären es nur 660 Euro.

Nur wenige bundeseinheitliche Tarifregelungen

Nur wenige Branchen haben einheitliche Tarifregelungen für ihre Auszubildenden für alle Bundesländer, dazu gehören z. B. Banken, Versicherungen, der öffentliche Dienst oder die Druckindustrie. Abhängig vom Tarifgebiet sind die Azubi-Gehälter in anderen Branchen regional sehr unterschiedlich. Unternehmen, die keiner Tarifregelung unterliegen, zahlen z. T. noch geringere Löhne.

Auswirkungen Lebenshaltungskosten Ost und West nicht mehr erfasst

Insgesamt liegen zwar die Lebenshaltungskosten für Miete, Essen und Nahverkehr im Osten etwas unter denen im Westen. Allerdings werden die regionalen Differenzen dieser Kosten seit Jahren in keiner amtlichen Statistik erfasst, sodass sich über die tatsächlichen Auswirkungen keine Aussage treffen lässt.

Regionale und branchenabhängige Unteschiede

Im ersten Ausbildungsjahr kann die Spanne von z. B. 610 Euro für einen Azubi im KFZ-Gewerbe in Thüringen bis zu 1.037 Euro in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg variieren. Generell zahlt die Metall- und Elektroindustrie die höchsten Azubi-Gehälter, unabhängig vom Wohnort. Um die 1.000 Euro im ersten Lehrjahr sind die Regel.

Die höchsten Gehaltssteigerungen während der Ausbildungszeit gibt es im Bauhauptgewerbe, also z. B. angehende Straßenbauer, Maurer und Zimmerer. Diese starten in Westdeutschland mit 850 Euro im ersten Lehrjahr und steigern sich bis zu 1.475 Euro im dritten Lehrjahr. Im Osten wären es 765 Euro im ersten Jahr und 1.190 im dritten Jahr. In der Versicherungsbranche ist die Steigerung deutlich geringer, zwischen dem ersten und dem dritten Lehrjahr nur 159 Euro.

Die Studie wurde für 16 Branchen mit tarifgeregelter Ausbildungsvergütung vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt.

Quelle: Spiegel Online vom 25.08.2012.

Kommentare

Thorsten Kreutz
Antworten

Es gibt auch Umschüler, die eine verkürzte Ausbildung unter bis zu Hartz IV Voraussetzungen machen und sowohl im ersten, als auch im letzten Ausbildungsjahr mit sehr wenig Geld auskommen müssen. Es wäre wünschenswert, wenn hier wenigstens keine finanzielle Benachteiligung stattfinden würde, gegenüber regulären Ausbildungsverhältnissen.

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