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Die Rolle der Ausbildungsbeauftragten

Neue Rolle Ausbilder

Nicht nur die Rolle der Ausbilder, auch die der Ausbildungsbeauftragten in den Ausbildungsbetrieben hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt: vom rein fachlichen Experten und Lehrer zum Berater, Coach, Mentor, Trainer, Motivator, Lernprozessbegleiter – oder gar Elternersatz. Es steht nicht nur die Vermittlung von Fachwissen, sondern ebenso die Stärkung der persönlichen Entwicklung des Auszubildenden, die individuelle Beratung und Betreuung im Vordergrund. Es geht also heute mehr denn je um Beziehungs-, Kommunikations- und Entwicklungsarbeit.

Rolle der Ausbildungsbeauftragten im Wandel

Mit den Ausbildungsbeauftragten spreche ich hier nicht vom hauptamtlichen Ausbilder, sondern von Azubi-Betreuern in den Fachbereichen, die immer wieder für ein paar Wochen einen Auszubildenden bei sich betreuen und ausbilden.

Herausforderungen für Azubi-Betreuer

Dabei dürfen die Herausforderungen, vor denen viele Ausbildungsbetreuer heute stehen, nicht außer Acht gelassen werden. Dies beginnt bei der mangelnden Ausbildungsreife mancher Schulabgänger, geht über den Erfolgsdruck (denn nach einem Abteilungseinsatz müssen dem Auszubildenden alle Inhalte des Bereiches vom Azubibetreuer vermittelt worden sein) bis zur Doppelbelastung durch die zusätzliche Aufgabe der Azubi-Betreuung. Diese Aufgabe ist daher nicht einfach und wird leider oft unterschätzt.

Die Funktion des Ausbildungsbeauftragten in den Fachbereichen ist eine sehr wichtige und verantwortungsvolle. Ohne das Engagement dieser Mitarbeiter für die Ausbildung könnte die betriebliche Berufsausbildung gar nicht erfolgreich durchgeführt werden.

Funktion „Ausbildungsbeauftragter“ muss ins Mitarbeitergespräch

Trotzdem höre ich leider immer wieder von Ausbildungsbeauftragten, dass diese Funktion gar nicht im Mitarbeitergespräch erwähnt wird – weder bei den Tätigkeiten des vergangenen Jahres, noch bei den Zukünftigen. Teilweise wird einfach nicht daran gedacht, dies mit aufzunehmen. Aber manchmal sind es auch die Vorgesetzten, die meinen, dass „das da doch nicht rein müsse“. Hier widerspreche ich energisch: Doch! Diese Tätigkeit muss auf alle Fälle dazu. Die Aufgabe gehört in die Stellenbeschreibung und ins Mitarbeitergespräch. Und sie benötigt natürlich auch die Unterstützung und Wertschätzung des Vorgesetzten.

 

(Bild: Pixabay)

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