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Ausbildungsplatzwechsel – ist das schlimm?

Ausbildungsplatzwechsel

In manch einer Ausbildung wird ein Ausbildungsplatzwechsel vollzogen und das Ausbildungsverhältnis muss vorzeitig aufgelöst werden. Was bedeutet ein Wechsel des Ausbildungsplatzes für die Beteiligten? Welche Aufgaben fallen bei einem Ausbildungsplatzwechsel an und wie sieht eigentlich die rechtliche Situation für den Azubi und das ausbildende Unternehmen aus?

Gründe für den Wechsel

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen ein Wechsel des Ausbildungsplatzes in Frage kommt. Ein Ausbildungsplatzwechsel kann z.B. erforderlich sein, wenn:

  • Sie dem Auszubildenden die Kündigung aussprechen,
  • der Ausbildungsvertrag aufgelöst wird,
  • Ihr Auszubildender feststellt, dass der Ausbildungsberuf nicht seinen Vorstellungen entspricht oder
  • Ihr Auszubildender sich in Ihrem Betrieb nicht wohlfühlt und der Wechsel die einzig verbleibende Perspektive darstellt.

Recht auf Ausbildungsplatzwechsel

Als Ausbilder sollten Sie generell darauf bedacht sein, Ihrem Auszubildenden ein positives Betriebsklima zu bieten. Besonders relevant wird das Betriebsklima dann, wenn Ihr Auszubildender sich so unwohl fühlt, dass er den Betrieb verlassen möchte.

Ihr Auszubildender darf sich außerdem um einen Ausbildungsplatzwechsel bemühen, wenn:

  • Sie ihn überwiegend ausbildungsfremde Tätigkeiten erledigen lassen,
  • er im Betrieb nicht ausbildungsgerecht beschäftigt wird,
  • er unverhältnismäßig viele Überstunden leisten soll,
  • das Betriebsklima ihm das Arbeiten unmöglich macht,
  • er gemobbt wird oder
  • er diskriminiert und schlecht behandelt wird.

Lassen Sie es soweit gar nicht erst kommen: Bleiben Sie im regelmäßigen Kontakt mit Ihrem Auszubildenden, suchen Sie von Zeit zu Zeit das Gespräch und sprechen Sie gemeinsam über Fortschritte und Probleme in der Ausbildung. Stehen Sie Ihrem Auszubildenden als Vertrauensperson  zur Seite.

Ausbildungsplatzwechsel – ist das schlimm?

Da es grundsätzlich viele verschiedene Gründe für einen Ausbildungsplatzwechsel gibt, muss dies weder Ihre noch die Schuld des Auszubildenden sein. Es kann sich (ggf. sogar auch erst nach Ablauf der Probezeit) herausstellen, dass z.B. die Ausbildung im Büro den Auszubildenden körperlich nicht genügend fordert, dass das gewählte Berufsbild zu wenig Freiraum für Kreativität bietet oder auch der Kontakt zu anderen Mitarbeitern des Betriebs in dem gewählten Berufsbild geringer ist, als es sich der Azubi vorgestellt hatte. In solchen Fällen kann ein Ausbildungsplatzwechsel sinnvoll sein und ist weder bei Ausbilder noch Auszubildendem ein Grund zur Scham. Helfen Sie Ihrem Auszubildenden, in dem Sie ihn bei der Suche nach einem wirklich geeigneten und zu ihm passenden Ausbildungsplatz unterstützen.

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