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Welche Höhe sollte die Ausbildungsvergütung haben?

Ausbildungsvergütung – interessant für Azubi und Ausbilder

Nicht nur für den Azubi ist es wichtig zu wissen, wie hoch seine Ausbildungsvergütung innerhalb der nächsten drei Jahre sein wird.
Auch für Sie als Ausbilder kann dieses Thema interessant sein. Es gibt hier nämlich einige Punkte zu beachten!

Keine einheitliche Regelung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann unterschiedlich sein. Der Unterschied entsteht beispielsweise durch die Tätigkeit in verschiedenen Branchen, verschiedenen Betrieben und verschiedenen Ausbildungsberufen. Aber auch im gleichen Berufsbild kann es trotz sonstiger Übereinstimmungen unterschiedlich hohe Vergütungen geben.

Z.B. Kaufleute für Büromanagement, nicht tarifvertraglich geregelt, unterschiedliche oder gleiche Branche, unterschiedliche Betriebe, unterschiedliche Vergütungshöhe.

Welche Regelungen gelten?

Zunächst einmal ist es ratsam zu prüfen, ob in Ihrem Betrieb bzw. in dem von Ihnen ausgebildeten Berufsbild ein Tarifvertrag Anwendung findet.

Egal, ob mit oder ohne Tarifvertrag: Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein!

Tipp:
Besonders wichtig für Sie zu wissen:
Die Ausbildungsvergütung muss jährlich ansteigen!

Und was sagt das Gesetz?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sagt zum Vergütungsanspruch in § 17:

(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

(2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus.

(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

Richtwerte

Findet in Ihrer Branche kein Tarifvertrag Anwendung, so haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Kammer zu informieren. Die jeweilige IHK oder HWK kann Ihnen Auskunft über Richtwerte sowie Empfehlungen geben.

Die IHK Emsland – Osnabrück – Grafschaft Bentheim bietet auf Ihrer Internetseite sogar eine Tabelle mit Richtwerten zum Download:

https://www.osnabrueck.ihk24.de/blob/osihk24/aus_und_weiterbildung/Berufsausbildung/Download/2975466/43283e4dc509110b318ee845fb9dd197/Ausbildungsverguetungen–1–data.pdf

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