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Wie werde ich eigentlich Ausbilder?

Ich bin gut in meinem Beruf und möchte mein Wissen gerne an Nachwuchskräfte weitergeben. Aber wie werde ich eigentlich Ausbilder? Hatten Sie solche Gedanken auch schon mal? Dann erfahren Sie hier, was Sie tun müssen, um ausbilden zu dürfen.

Die persönliche und fachliche Eignung
Ausbilden darf, wer die persönliche und fachliche Eignung hierfür nachweisen kann. Die persönliche Eignung bringen sie normaler Weise mit. Das BBiG geht hier nach dem Ausschlussverfahren vor, es sagt dazu in § 29:
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

Die fachliche Eignung haben Sie im Normalfall durch ihre eigene Berufsausbildung, Weiterbildungen und die tägliche Arbeit erworben.  Sie sollten hierfür gem. BBiG die beruflichen und die berufs- und arbeitstypischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

Die Ausbildungsbefähigung
Außerdem benötigen Sie eine Ausbildungsbefähigung. Hierzu gibt es Vorbereitungskurse von verschiedenen Anbietern, oftmals bezeichnet als “Ausbildung der Ausbilder”. Um an einem solchen Vorbereitungskurs teilzunehmen, können Sie sich beispielsweise im Internet, der örtlichen Volkshochschule oder Ihrer zuständigen Kammer informieren. Die Prüfung im Anschluss an diesen Vorbereitungskurs wird dann durch die zuständige Kammer abgenommen und findet meist in zwei Teilen statt: einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung.

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