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Prüfung bestanden? Oder doch nicht?

Die schriftlichen Prüfungen in den meisten Ausbildungsberufen sind von den Auszubildenden nun absolviert worden. Nur noch “die eine” mündliche Prüfung steht den Auszubildenden bevor. Vielen Auszubildenden stellt sich jetzt bereits die Frage, ob Sie die Prüfung bestanden haben oder diese überhaupt bestehen können. Grund genug, der Frage nachzugehen, wann eine Prüfung eigentlich bestanden ist, und wann nicht.


Thomas (angehender Kaufmann für Büromanagement) hat seine schriftliche Prüfung mit einer sechs im Prüfungsbereich Informationstechnisches Büromanagement total verhauen – Blackout!

Tina (Einzelhandel) hat eine fünf im Prüfungsbereich “Geschäftsprozesse im Einzelhandel” erhalten!

Fallen beide eigentlich durch die Prüfung?


Die Bestehensregeln in den einzelnen IHK-Ausbildungsberufen sind leider immer noch nicht einheitlich geregelt. Während man in der Prüfung des einen Ausbildungsberufes mit einer “fünf” durchfällt, kann man in anderen Ausbildungsberufen durchaus mit einer “sechs” in einem Bereich bestehen.

Für die wichtigsten kaufmännischen Ausbildungsberufe gelten die folgenden Regelungen (Stand Mai 2016).

Im Einzelhandel muss der Auszubildende

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  • im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit mindestens „ausreichend“ und
  • im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“

bewertet worden sein. Weitere Informationen finden sie hier: Bestehensregel Einzelhandel

Für die Kauffrau/den Kaufmann für Büromanagement gilt die folgende Regelung

  • Das Gesamtergebnis von Teil 1 (Informationstechnisches Büromanagement) und 2 muss mindestens „ausreichend“ (d.h. mindestens 50 Punkte) sein.
  • Das Gesamtergebnis im Teil Nr. 2 muss insgesamt mindestens „ausreichend“ sein.
  • In mindestens zwei der Prüfungsbereiche von Teil 2 müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden
  • Kein Prüfungsbereich von Teil 2 wurde mit ungenügend bewertet.

 

Thomas – mit der 6 – hat zwar seine Prüfung verhauen, er kann die Prüfung aber immer noch bestehen. Tina dagegen kann dies nicht, eine fünf in diesem Prüfungsbereich führt zum Nichtbestehen der Prüfung. Sie muss diesen Bereich wiederholen.


Aber, auch wenn die schriftliche Prüfung nicht erfolgreich bestanden wurde, so folgt die mündliche Prüfung bzw. das Fachgespräch. Und alleine die Vorstellung an dieses Gespräch führt bei vielen Prüflingen zu Prüfungsangst. Es gibt aber sehr gute Ratschläge, wie dieser Prüfungsangst – auch durch den Ausbilder – begegnet werden kann – unter anderem hier in diesem Blog von Sina Dorothea Hankofer: http://www.wirausbilder.de/2016/05/wie-helfe-ich-meinem-azubi-bei-pruefungsangst

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