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Ist mein Azubibetreuer fachlich geeignet?

Azubibetreuer fachlich geeignet

Vor einiger Zeit bin ich hier in einem Blogartikel bereits auf die persönliche Eignung der ausbildenden Fachkräfte eingegangen. Heute möchte ich Ihnen noch ein paar Informationen zur fachlichen Eignung mitgeben.

Was bedeutet fachlich geeignet nach dem Berufsbildungsgesetz?

Hier zitiere ich den § 30 des Berufsbildungsgesetzes wörtlich:

„(2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer

  1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
  2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eineAbschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
  3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
  4. im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist

und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.“

Zudem ist fachlich geeignet, wer die Meisterprüfung in dem Handwerk erfolgreich absolviert hat, in dem er ausbilden soll.

Über diese „angemessene Zeit praktischer Berufstätigkeit“ gibt es keine rechtliche Vorgabe. Aber wir können davon ausgehen, dass drei Jahre normalerweise als angemessen anzusehen sind.

Ausbildende Fachkräfte müssen den Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildereignungsprüfung nach Ausbildereignungsverordnung) nicht vorweisen, die hauptamtlichen Ausbilder natürlich schon.

Für eine gute Ausbildungsqualität in den Betrieben sollte überlegt werden, wie Azubibetreuer für Ihre Tätigkeit in der Azubibetreuung geschult werden. Dazu gibt es viele Möglichkeiten: zum Beispiel Workshops, Trainings, Webinare zu verschiedenen Themen der betrieblichen Ausbildung oder auch die Ausbildereignungsprüfung.
(Bild: Pixabay)

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